AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Du musst verstehen, dass die Lohnsteuer eigentlich nur eine Vorauszahlung oder auch Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer ist und die unterschiedlichen Steuerklassen nur
sicherstellen sollen, dass diese Abschlagszahlung nicht zu hoch und nicht zu niedrig ausfällt.
Abgerechnet wird erst bei der Einkommensteuererklärung, weshalb auch alle Sachverhalte dort erklärt werden müssen.
Die Steuerklassen werden zwar angegeben, sind aber für die Höhe der Einkommensteuer letztlich bedeutungslos.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
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AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mit der Steuererklärung wird berechnet:Zitat von twin Beitrag anzeigenEs ist ja so, dass aufgrund der Steuerklasse 2 ohnehin schon weniger Lohnsteuer erhoben wird jeden Monat.
1. Wie hoch ist Deine Einkommensteuer
2. Wie viel hast Du bereits (z. B. als Lohnsteuer) bezahlt
Wenn Du also solche Angaben in der Steuererklärung weglässt, dann darfst Du bereits erhaltene Vorteile zurückzahlen.
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AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
ok, ich glaube ich habe es verstanden. Ich habe mich vermutlich blöd ausgedrückt.
Es ist ja so, dass aufgrund der Steuerklasse 2 ohnehin schon weniger Lohnsteuer erhoben wird jeden Monat.
Jetzt war mir nicht ganz klar, ob ich trotzdem beim Jahresausgleich den Entlastungsbetrag (durch Ausfüllen der entsprechenden Felder) geltend machen darf (und er natürlich auch gewährt wird).
Problem ist, dass im Netz überall der Entlastungsbetrag mit der Steuerklasse 2 gleichgesetzt wird. Und da ich schon Klasse 2 habe hätte es ja sein können, dass ich dann die Felder nicht mehr ausfüllen darf, bzw. mir der Entlastungsbetrag nicht mehr zusteht.
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AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Es wird nur wegen der Steuerklasse nichts abgezogen. Wenn der Freibetrag für allein Erziehende abgezogen werden soll, müssen die Angaben gemacht werden, aus denen sich der Freibetrag ergibt.
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AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Hallo,Zitat von twin Beitrag anzeigenVielen Dank.
Ich meinte die entsprechenden Felder, ja.
Mir ist nur unklar, ob die 1908,- € vom zu versteuernden Bruttoeinkommen auch dann abgezogen werden, wenn man bereits die Steuerklasse 2 hat.
Meinst du 2x Abzug?
Nein
Der Freibetrag wird beim Abzug berücksichtigt.
Machst du bei der Erklärung keine Angaben dazu, führt das natürlich zu einer höheren Steuerlast, da doch davon ausgegangen wird, dass dir der Entlastungsbetrag NICHT zusteht
Gruß FIGUL
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AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Vielen Dank.
Ich meinte die entsprechenden Felder, ja.
Mir ist nur unklar, ob die 1908,- € vom zu versteuernden Bruttoeinkommen auch dann abgezogen werden, wenn man bereits die Steuerklasse 2 hat.
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AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Hallo,Zitat von twin Beitrag anzeigenHallo zusammen,
meine Suche im Netz war bisher erfolglos, die Aussagen zum o.g. Entlastungsbetrag sind leider widersprüchlich. Vielleicht kann mir hier Jemand helfen.
Ich bin gerade dabei online meine Steuererklärung auszufüllen und habe ein Verständnisproblem.
Ich bin alleinerziehend und habe die Steuerlasse 2. Ich erfülle alle Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag. So weit so gut, aber:
Ist der Entlastungsbetrag nun bereits über die Steuerklasse 2 und die damit einhergehenden geringeren Abzüge vom Bruttoeinkommen abgegolten, oder kann/muss ich in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag geltend machen ?
Immerhin wirkt sich das nicht unerheblich auf die Rückerstattung aus. Die Plausibilitätsprüfung schmeisst keinen Fehler und die Berechnung differiert um ein nettes Sümmchen, wenn ich mit oder ohne Entlastungsbetrag berechne.
Also kurz gefragt: Wenn ich bereits Steuerklasse 2 habe, muss/darf ich dann den Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuerberechnung angeben, oder nicht ?
Vielen Dank !
den Entlatungsbetrag gibst du nicht an. Aber die entsprechenden Felder, dass du Anspruch auf den Entlastungsbeitrag hast, musst du ausfüllen
(Hast du aber schon selbst festgestellt)
Gruß FIGULZuletzt geändert von FIGUL; 31.10.2017, 16:24.
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Hallo zusammen,
meine Suche im Netz war bisher erfolglos, die Aussagen zum o.g. Entlastungsbetrag sind leider widersprüchlich. Vielleicht kann mir hier Jemand helfen.
Ich bin gerade dabei online meine Steuererklärung auszufüllen und habe ein Verständnisproblem.
Ich bin alleinerziehend und habe die Steuerlasse 2. Ich erfülle alle Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag. So weit so gut, aber:
Ist der Entlastungsbetrag nun bereits über die Steuerklasse 2 und die damit einhergehenden geringeren Abzüge vom Bruttoeinkommen abgegolten, oder kann/muss ich in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag geltend machen ?
Immerhin wirkt sich das nicht unerheblich auf die Rückerstattung aus. Die Plausibilitätsprüfung schmeisst keinen Fehler und die Berechnung differiert um ein nettes Sümmchen, wenn ich mit oder ohne Entlastungsbetrag berechne.
Also kurz gefragt: Wenn ich bereits Steuerklasse 2 habe, muss/darf ich dann den Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuerberechnung angeben, oder nicht ?
Vielen Dank !Stichworte: -

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