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Gesonderte und einheitliche Feststellung

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung

    Guten Tag,
    ich bin neu hier im Forum und neu im Umgang mit Elster sowie mit dem Thema Steuern. Wir, ein Verein, macht mit 2 anderen Vereinen einmal im Jahr ein gemeinsames Fest seit 3 Jahren. Also dieses Jahr war das Dritte. Bisher brauchte ich nur eine einfache, selbst geschriebene Einnahme-Überschuss Rechnung abgeben und jetzt muss ich in Elster die sogenannte Gesonderte und einheitliche Feststellung dafür ausfüllen. Ich bin total überfordert. Ich habe keine Ahnung, was ich wo eintragen muss. Im Prinzip auf dem schriftlichen Weg sehr simpel. Wir haben für dieses Fest Ausgaben gehabt, haben unterm Strich nach Abzug der Ausgaben noch Gewinn gemacht. Dieser wird geteilt, jeder Verein 1/3.
    Kann mir jemand weiterhelfen bitte. Wo trage ich z.B. die Vereine ein usw.
    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

    Hallo sonja1,

    im Unterforum Elsterformular wirst du keine Hilfe bekommen, weil diese Vordrucke gibt es nur in MeinElster, wo du erst einmal einen Zugang bzw. ein Zertifikat benötigst.
    Grundsätzlich sollte das Ausfüllen in elektronischer Form genau so sein, wie du vorher die Papiererklärung gemacht hast.
    Denn diese Erklärung wirst du doch auch schon auf Papier eingereicht haben.

    Tschüß

    P.S. ich verschiebe in ein passenderes Unterforum

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      #3
      AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo sonja1,

      im Unterforum Elsterformular wirst du keine Hilfe bekommen, weil diese Vordrucke gibt es nur in MeinElster, wo du erst einmal einen Zugang bzw. ein Zertifikat benötigst.
      Grundsätzlich sollte das Ausfüllen in elektronischer Form genau so sein, wie du vorher die Papiererklärung gemacht hast.
      Denn diese Erklärung wirst du doch auch schon auf Papier eingereicht haben.

      Tschüß

      P.S. ich verschiebe in ein passenderes Unterforum
      Hallo,
      in Papierform habe ich wirklich nur eine einfach Einnahme/Überschuss machen müssen in Exel. Also Einnahmen, Ausgaben aufgeführt mit Quittung und dann Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Mehr nicht. Das Formular in Elster ist absolut nicht damit zu vergleichen. Es sind so viele Dinge, die ich nicht weiß, was ich anklicken oder ausfüllen muss.

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        #4
        AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

        Das siehst Du falsch. Auch bisher musstest Ihr eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung einreichen, früher allerdings in Papierform, seit mehreren Jahren nunmehr elektronisch. Dass das Finanzamt grummelnd bisher nicht weiter gemeckert und die Einnahme-Überschuss-Rechnung so akzeptiert hat, da hast Du einfach Glück gehabt. Wenn es das jetzt aber nicht mehr macht, ist das aber kein Elster-Problem, sondern ein Problem des Verständnisses der Formulare allgemein.

        Ergänzende Anmerkung: ZUSÄTZLICH zur Feststellungserklärung haben die Finanzämter bisher eine eigengestrickte Einnahme-Überschuss-Rechnung akzeptiert, wenn die EINNAHMEN 17.500 € nicht überschritten haben. Darüber war eine elektronische Anlage EÜR fällig in elektronischer Form. Ab der Steuererklärung für 2017 ist die Anlage EÜR IMMER fällig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

          Mag sein, dass ich das falsch sehe und das ich nicht in der Lage bin, die Formulare zu verstehen. Ich bin ja auch nur Altenpflegerin und keine Steuerfachangestellte. Ich habe diesen Posten übernommen, um einen Verein am Leben halten zu können, weil alle über 70 sind. Ich dachte eigentlich, dass ich hier eventuell Hilfe bekomme und nicht unter die Nase gerieben bekomme, dass ich die Formulare nicht verstehe. Das weiß ich selber und deshalb habe ich um Hilfe gebeten!

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            #6
            AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

            Zunächst ist es wichtig, die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung und die Einnahmeüberschussrechnung gedanklich auseinander zu halten

            Die Feststellungserklärung mit 3 Beteiligten auszufüllen, die sich den Gewinn aus dem Fest gleichmäßig aufteilen, ist nun wirklich keine Hexerei.

            Da ist neben dem Hauptvordruck ESt 1b und den Anlagen FB mit den 3 Beteiligten sowie der Anlage FE1 für den laufenden Gewinn doch nichts großartig auszufüllen.

            Wo trage ich z.B. die Vereine ein ...
            Zu konkreten Fragen erhältst du hier natürlich Antworten: Die 3 Vereine sind die Beteiligten und gehören in die Anlagen FB. Das war bisher deine einzige Frage, jammern über die Formulare hilft nichts!

            Wenn die EÜR bisher mit Excel erstellt wurde, habt ihr doch tabellarische Übersichten über die Einnahmen und die Ausgaben. Die Summen bzw Teilsummen daraus in die Anlage EÜR zu übernehmen,

            ist auch nicht besonders schwierig
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung

              Was ich damit eigentlich sagen wollte: Das ist ein Elsterforum und Dein Problem ist kein Elsterproblem, daher hier nicht richtig, sondern etwas für steuerliche Berater. Ein paar allgemeine Hilfestellungen können wir Dir hier schon geben -siehe Charlie24-, aber die von Dir gewünschte umfassende steuerliche Beratung wirst Du hier aus rechtlichen Gründen nicht bekommen. Darum geht es und nicht um das unter-die-Nase-reiben.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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