Für eine Eigentümergemeinschaft wird die Anlage V zur Feststellungserklärung beim Finanzamt "A" erstellt, die mit Plus oder minus endet. Die Verteilung auf die Eigentümer (2) erfolgt zu 50 %.
In welchem Formular(satz) kann jeder Eigentümer noch seine individuellen Ausgaben (z.B. Fahrkosten zum Objekt) eintragen???
Diese allgemeinen Kosten trägt jeder Eigner selber.
oder sind diese Ausgaben nicht Bestandteil der Feststellungserklärung sondern der eigenen Steuerklärung beim FA "B"?
In welchem Formular(satz) kann jeder Eigentümer noch seine individuellen Ausgaben (z.B. Fahrkosten zum Objekt) eintragen???
Diese allgemeinen Kosten trägt jeder Eigner selber.
oder sind diese Ausgaben nicht Bestandteil der Feststellungserklärung sondern der eigenen Steuerklärung beim FA "B"?
Kommentar