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Sonderwerbungskosten in der Feststellungserklärung

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    Sonderwerbungskosten in der Feststellungserklärung

    Für eine Eigentümergemeinschaft wird die Anlage V zur Feststellungserklärung beim Finanzamt "A" erstellt, die mit Plus oder minus endet. Die Verteilung auf die Eigentümer (2) erfolgt zu 50 %.
    In welchem Formular(satz) kann jeder Eigentümer noch seine individuellen Ausgaben (z.B. Fahrkosten zum Objekt) eintragen???
    Diese allgemeinen Kosten trägt jeder Eigner selber.

    oder sind diese Ausgaben nicht Bestandteil der Feststellungserklärung sondern der eigenen Steuerklärung beim FA "B"?

    #2
    AW: welches Formular???

    Doch, die gehören schon in die Feststellungserklärung, die allerdings mit ElsterFormular nichts zu tun hat, da sie nur in Mein ELSTER verfügbar ist!

    Sonderwerbungskosten sind in der Anlage FE 1 bei der Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen zwischen den Beteiligten (Nr. 5 und dort dann wieder Nr. 5) in Zeile 9 Kennzahl 113 zu erklären.

    Es ist der Saldo einzutragen, also ggf. Minus voranstellen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Sonderwerbungskosten in der Feststellungserklärung

      Guten Tag,

      ich habe für eine Grundstücksgemeinschaft in Elster den Hauptvordruck, die Anlagen FE 1 und FB für 3 Beteiligte ausgefüllt.
      Die Summe der Sonderwerbungskosten habe ich in FE 1 unter Zeile 6 und 9 / Ziffer 102 und 113 identisch mit einem Minuszeichen eingegeben. Es gab während des Jahres keine Veränderungen der Eigentumsverhältnisse.
      Auch nach Bemühungen über mehrere Stunden hinweg ist es mir nicht gelungen, die unterschiedlichen Sonderwerbungkosten auf die 3 Beteiligten aufzuteilen.

      Weiß jemand Rat? Müsste in FB sein... Zeile? Ziffer?

      Danke!

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        #4
        AW: Sonderwerbungskosten in der Feststellungserklärung

        Nein, das geht nicht über das Formular FB sondern nur direkt im Formular FE 1. Ich habe doch beschrieben, wie das geht:

        Sonderwerbungskosten sind in der Anlage FE 1 bei der Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen zwischen den Beteiligten (Nr. 5 und dort dann wieder Nr. 5) in Zeile 9 Kennzahl 113 zu erklären.

        Und zwar nur dort, also weder in der Anlage V selbst noch im Abschnitt 4. in Zeile 6 Kennzahl 102. Sonderwerbungskosten entstehen ja nur einzelnen Beteiligten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Sonderwerbungskosten in der Feststellungserklärung

          Vielen Dank,

          der Schlüssel liegt darin, dass es in der Anlage FE 1 ein zusätzlichen Punkt 5 "Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen" existiert, den ich jetzt gefunden habe.
          Hier kann man 3 Instanzen für 3 Nasen öffnen.
          Wenn man WEISS, wie es geht ist alles ganz einfach...

          Nochmals Danke!

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            #6
            Ich will Sonderwerbungskosten angeben, die nur bei einer Person angefallen sind. Muss ich die in Zeile 5 oder 8 eingeben??? Die Überschrift spricht ja nur von Einkünften, also für Zeile 5 nicht von Werbungskosten. Bei Zeile 8 soll man einen Saldo von irgendwas eingeben. Es geht hier aber nur um die Summe der Kosten, die bei einem Mitglied der Gemeinschaft angefallen ist. Kann ich den Betrag dann als Negativbetrag eingeben? Und wo erkläre ich, auf welches der drei Mitglieder der Gemeinschaft diese Kosten entfallen? Die Hilfetext in "MeinElster" geben leder dazu nichts her, sondern reden nur über Spezialfälle, die für Normalbürger nicht relevant sein dürften.Im Vorjahr haben die Beteiligten die Kosten gar nicht geltend gemacht, da sie nicht wußten, wie sie sie angeben konnten, nachdem eine Erklärung in Papierform nicht mehr erlaubt ist. Die Steuern auf die deklarierten Einnahmen dürften mit den angefallenen Fahrtkosten zusammen über den deklarierten Einnahmen liegen!

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              #7
              Ich will Sonderwerbungskosten angeben, die nur bei einer Person angefallen sind.
              Geht es um Vermietung? Sonderwerbungskosten sind in der Anlage FE 1 zu erklären und zwar bei dem betroffenen Beteiligten.

              Dafür gibt es bei Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen die Zeile 8. Diese Sonderwerbungskosten dürfen nicht in der Anlage V angegeben werden.

              Dem Betrag ist ein Minuszeichen voranzustellen, da es sich um einen Saldo handelt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo Charlie24, danke für die Hilfe! Ja, es geht um eine Erben/Eigentümergemeinschaft von drei älteren Damen. Eine fährt regelmäßig zu dem Objekt, um zB die Heizung an- und abzuschalten, Handwerker einzuweisen und zu beaufsichtigen. Ihre Kosten sind bisher völlig unter den Tisch gefallen, d.h. sie zahlt Steuern für Einkünfte, die sie gar nicht wirklich hat.
                .
                In Anlage FE1 sehe ich nur "5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen", aber die Beteiligten sind da nicht augeführt und es gibt auch keine Zeile 8. Die Beteiligten erscheinen nur in Anlage FB.

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                  #9
                  Zitat von Quaki Beitrag anzeigen
                  In Anlage FE1 sehe ich nur "[B]5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen"
                  Dort auf + Weitere Daten hinzufügen. Dann den Stift zum Editieren. Zeile 8 ist - wieder - auf Seite 5.

                  Kommentar


                    #10
                    ... aber die Beteiligten sind da nicht augeführt und es gibt auch keine Zeile 8
                    Man muss unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen zunächst die Nummern der Beteiligten, also 1, 2 und 3 erfassen,

                    dann lassen sich bei der betroffenen Beteiligten auch deren Sonderwerbungskosten erklären.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Vielen Dank an Charlie24. Zwar ist es mir auch nach diesen Hinweisen nicht ohne Weiteres gelungen, zu einer absendbaren Version zu kommen, aber mit einigem Experimentieren ist es mir dann doch gelungen. Ich halte das ELSTER-Programm für eine Koatastrophe. Allein was die Frage der Eingabe von Zahlen mit oder ohne Kommastellen angeht, ist es steinzeitlich!

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                        #12
                        Zitat von Quaki Beitrag anzeigen
                        ...... Allein was die Frage der Eingabe von Zahlen mit oder ohne Kommastellen angeht, ist es steinzeitlich!
                        Hallo Quaki,
                        zugegebenermaßen ist Mein Elster noch hinterher in der Bedienerfreundlichkeit gegenüber der Software Elsterformular, aber eigentlich steht doch überall Euro oder Euro,Cent wo es entsprechend einzutragen ist.

                        Tschüß

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                          #13
                          Ich habe verstanden, dass der Saldo der Sonderwerbungskosten in der Anlage FE 1 in Zeile 108 ("Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten(Euro, Cent)") einzutragen sind. Gern würde ich diese Sonderwerbungskosten auch gleich aufschlüsseln -- ansonsten bekomme ich garantiert Rückfragen usw. Weiß jemand, wo ich das eintragen kann?

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                            #14
                            Gern würde ich diese Sonderwerbungskosten auch gleich aufschlüsseln
                            Das musst du auch und zwar in der Anlage FE 1 unter 5 -Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen. Da gibst du zunächst die FB-Nummer der Beteiligten ein,

                            die Sonderwerbungskosten geltend machen und dann den jeweiligen Anteil.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Danke, Charlie24! Allerdings: Unter 5. innerhalb von Anlage FE 1 gibt es nur das Feld "_Saldo aus_ Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten", wie genau kann ich Sonderwerbungskosten da einzeln hinschreiben?

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