BZSt. Online USt.Verg. Bemessungsgrundlage?

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  • geromiller
    Neuer Benutzer
    • 17.02.2010
    • 4

    #1

    BZSt. Online USt.Verg. Bemessungsgrundlage?

    Hallo,
    bei dem Antrag auf Umsatzsteuererstattung wird ja nach der Bemessungsgrundlage gefragt, vor dem Umsatzsteuerbetrag.
    Das letzte mal hab ich hier den Rechnungsbetrag also das Brutto eingegeben.
    Da ich jetzt alle Länder machen will, wäre es gut zu wissen ob das auch stimmt.
    Kann mir bitte jemand sagen ob die Bemessungsgrundlage der Netto oder der Bruttobetrag der Rechnung ist?
    Man kann das ja von beiden Seiten aus berechnen!
    Danke!
    Gruß Peter
  • AG1971
    Neuer Benutzer
    • 05.06.2009
    • 3520

    #2
    AW: BZSt. Online USt.Verg. Bemessungsgrundlage?

    Hallo !

    Ist hier eine Erläuterung für Dich zu bekommen ?

    http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/index.html

    Und dort dann Dritter Abschnitt | Bemessungsgrundlagen
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

    Kommentar

    • geromiller
      Neuer Benutzer
      • 17.02.2010
      • 4

      #3
      AW: BZSt. Online USt.Verg. Bemessungsgrundlage?

      Vielen Dank!
      Gruß Peter

      Kommentar

      • SV88
        Neuer Benutzer
        • 18.05.2010
        • 2

        #4
        AW: BZSt. Online USt.Verg. Bemessungsgrundlage?

        Bemessungsgrundlage ist der Netto-Betrag

        z.B.

        Tankbeleg über
        50,00 € + 9,50 USt = 59,50 €

        => 59,50 ist der zu zahlende Brutto-Betrag; 50,00 der Netto-Betrag (die Bemessungsgrundlage)

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