Hallo,
bei dem Antrag auf Umsatzsteuererstattung wird ja nach der Bemessungsgrundlage gefragt, vor dem Umsatzsteuerbetrag.
Das letzte mal hab ich hier den Rechnungsbetrag also das Brutto eingegeben.
Da ich jetzt alle Länder machen will, wäre es gut zu wissen ob das auch stimmt.
Kann mir bitte jemand sagen ob die Bemessungsgrundlage der Netto oder der Bruttobetrag der Rechnung ist?
Man kann das ja von beiden Seiten aus berechnen!
Danke!
Gruß Peter
bei dem Antrag auf Umsatzsteuererstattung wird ja nach der Bemessungsgrundlage gefragt, vor dem Umsatzsteuerbetrag.
Das letzte mal hab ich hier den Rechnungsbetrag also das Brutto eingegeben.
Da ich jetzt alle Länder machen will, wäre es gut zu wissen ob das auch stimmt.
Kann mir bitte jemand sagen ob die Bemessungsgrundlage der Netto oder der Bruttobetrag der Rechnung ist?
Man kann das ja von beiden Seiten aus berechnen!
Danke!
Gruß Peter
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