Hallo,
ich beschäftige mich als österreichischer Steuerberater gerade erstmals mit Elster. Ich benötige eigentlich nur die Funktion zur Abgabe der UVA und USt-Jahreserklärung für eine Klientin - und aktuell für die Dauerfristverlängerung.
Dazu hätte ich ein Frage - in Österreich ist es üblich, dass ein Steuerberater zuallererst dem Finanzamt online seine Vertretungsvollmacht bekannt gibt. Nur dann kann er im Namen des Klienten Erklärungen online übermitteln. In Elster habe ich keinen Menüpunkt zur Bekanntgabe der Vollmacht gefunden. Kann ich Erklärungen für meine Klientin ohne weiteres übermitteln? Bei der Dauerfristverlängerung habe ich gesehen, dass es einen Formularpunkt "Mitwirkung/Beratung" gibt.
LG,
Andreas
ich beschäftige mich als österreichischer Steuerberater gerade erstmals mit Elster. Ich benötige eigentlich nur die Funktion zur Abgabe der UVA und USt-Jahreserklärung für eine Klientin - und aktuell für die Dauerfristverlängerung.
Dazu hätte ich ein Frage - in Österreich ist es üblich, dass ein Steuerberater zuallererst dem Finanzamt online seine Vertretungsvollmacht bekannt gibt. Nur dann kann er im Namen des Klienten Erklärungen online übermitteln. In Elster habe ich keinen Menüpunkt zur Bekanntgabe der Vollmacht gefunden. Kann ich Erklärungen für meine Klientin ohne weiteres übermitteln? Bei der Dauerfristverlängerung habe ich gesehen, dass es einen Formularpunkt "Mitwirkung/Beratung" gibt.
LG,
Andreas
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