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Ausländischer Steuerberater - Vollmacht online hinterlegen?

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    Ausländischer Steuerberater - Vollmacht online hinterlegen?

    Hallo,

    ich beschäftige mich als österreichischer Steuerberater gerade erstmals mit Elster. Ich benötige eigentlich nur die Funktion zur Abgabe der UVA und USt-Jahreserklärung für eine Klientin - und aktuell für die Dauerfristverlängerung.

    Dazu hätte ich ein Frage - in Österreich ist es üblich, dass ein Steuerberater zuallererst dem Finanzamt online seine Vertretungsvollmacht bekannt gibt. Nur dann kann er im Namen des Klienten Erklärungen online übermitteln. In Elster habe ich keinen Menüpunkt zur Bekanntgabe der Vollmacht gefunden. Kann ich Erklärungen für meine Klientin ohne weiteres übermitteln? Bei der Dauerfristverlängerung habe ich gesehen, dass es einen Formularpunkt "Mitwirkung/Beratung" gibt.

    LG,
    Andreas

    #2
    AW: Ausländischer Steuerberater - Vollmacht online hinterlegen?

    Es gibt hier etwas, aber ob das aber zielführend ist, weiß ich nicht:

    https://www.elster.de/elsterweb/info...achtsdatenbank

    Ich weiß nur, dass Datenübermittler aus dem Ausland beim Finanzamt Neubrandenburg ein Ordnungsmerkmal für die eigene Registrierung beantragen können:

    https://download.elster.de/download/...kriteriums.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ausländischer Steuerberater - Vollmacht online hinterlegen?

      Hallo Charlie24,

      danke für die Rückmeldung und den Link zur Vollmachtsdatenbank!

      Die Vollmachtsdatenbank dürfte nur für die Einsichtnahme in das Steuerkonto notwendig sein. Ob ich mich für die Vollmachtsdatenbank qualifiziere, weiß ich nicht, da ich ja kein Mitglied der deutschen Bundessteuerberaterkammer bin. Auf der Seite ist jedoch noch ein Link zu einer Legitimationsdatenbank, die ich wsl nutzen kann.

      Die Beantragung des Ordnungsmerkmals für meine Registrierung habe ich durchlaufen. Das ging ohne Probleme.

      LG,
      Andreas

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        #4
        AW: Ausländischer Steuerberater - Vollmacht online hinterlegen?

        Für die erfolgreiche Übermittlung von Erklärungen reicht nach meiner Kenntnis und auch nach meiner Erfahrung die schlichte Registrierung in Mein ELSTER.

        Man kann unter Mein Profil den Kanzleinamen angeben, aber für die technisch erfolgreiche Übermittlung ist das nicht zwingend notwendig.

        Ich könnte deshalb in Mein ELSTER (technisch gesehen) jede Art von Erklärung für Jedermann übermitteln. Ob ich das dann, rechtlich gesehen, auch dürfte, ist ein anderes Thema!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ausländischer Steuerberater - Vollmacht online hinterlegen?

          Zitat von andrs Beitrag anzeigen
          Hallo Charlie24,

          Auf der Seite ist jedoch noch ein Link zu einer Legitimationsdatenbank, die ich wsl nutzen kann.

          Die Beantragung des Ordnungsmerkmals für meine Registrierung habe ich durchlaufen. Das ging ohne Probleme.

          LG,
          Andreas
          Hallo andrs,

          die Legitimationsdatenbank ist so der Vorläufer der Vollmachtdatenbank und dient hauptsächlich der Genehmigung zur Steuerkontoabfrage, das funktioniert aber nur mit Signaturkarte.
          Bei Antragstellung werden auch Schreiben erstellt, die die Zustimmung bzw. Vollmacht des Mandanten einholen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Ausländischer Steuerberater - Vollmacht online hinterlegen?

            Danke euch beiden für eure Antworten!!

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              #7
              AW: Ausländischer Steuerberater - Vollmacht online hinterlegen?

              Zitat von andrs Beitrag anzeigen
              Hallo Charlie24,

              danke für die Rückmeldung und den Link zur Vollmachtsdatenbank!

              Die Vollmachtsdatenbank dürfte nur für die Einsichtnahme in das Steuerkonto notwendig sein. Ob ich mich für die Vollmachtsdatenbank qualifiziere, weiß ich nicht, da ich ja kein Mitglied der deutschen Bundessteuerberaterkammer bin. Auf der Seite ist jedoch noch ein Link zu einer Legitimationsdatenbank, die ich wsl nutzen kann.

              Die Beantragung des Ordnungsmerkmals für meine Registrierung habe ich durchlaufen. Das ging ohne Probleme.

              LG,
              Andreas
              Ergänzend Folgende Hinweise:

              - Legitimationsdatenbank ist eine alternative Möglichkeit Abrufberechtigungen zur Steuerkontoabfrage zu erhalten, erfordert aber Signaturkarte
              - Vollmachtsdatenbank vereint die Mitteilung ans Finanzamt zur Vertretungsbefugnis sowie etwaiger Zustell- und Abrufvollmachten (für Belegabruf und Steuerkontoabfrage), erfordert aber einen Eintrag im Berufsregister der/einer dt. Steuerberaterkammer

              - Übermittlung von Voranmeldungen/Dauerfristanträgen sind seit 2013 nur noch mit Elster-Zertifikat möglich. Für Jahreserklärungen ab 2017 gilt dies ebenso.
              - Um als ausländischer Datenübermittler ein Elster-Zertifikat erhalten und damit dann Steuerdaten übermitteln zu können, ist eine vorherige Anmeldung beim Finanzamt Neubrandenburg zur Vergabe eines Ordnungsmerkmals und anschließend die Registrierung bei ELSTER erforderlich. Ohne Ordnungsmerkmal geht keine Registrierung, ohne Zertifikat keine Übermittlung.
              - Die Information des Finanzamtes über die Vertretungsbefugnis ist keine Voraussetzung für die Übermittlung.

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