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Steuerberechnung

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    #16
    AW: Steuerberechnung

    Die Aktualisierung der Steuerberechnung in Mein ELSTER ist für den 20.02.2018 geplant.

    Die Steuerberechnungsfunktion von ElsterFormular und auch von Mein ELSTER basiert auf den Festsetzungsprogrammen der Finanzämter. Diese werden immer relativ spät bereitgestellt.

    Deshalb ist die erste Version einer Steuerberechnung für einen neuen Veranlagungszeitraum idR. noch unvollständig bzw. eigentlich die Steuerberechnung des Vorjahres mit geringfügigen Anpassungen und
    dementsprechend nicht unbedingt fehlerfrei. Die erste Version einer (zum Großteil) richtigen Steuerberechnung für den VZ 2017 wurde vor kurzem freigegeben und auch bereits mit ElsterFormular 19.1 ausgeliefert

    Dass die Aktualisierung der Steuerberechnung in Mein ELSTER mit einer Woche Verzögerung erfolgt, hängt damit zusammen, dass die Freigabeprozesse im Serverumfeld mitunter komplizierter und umfangreicher sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Steuerberechnung

      Okay, in Elster Formular ist das Problem gelöst, kann ich bestätigen. Habe mir nochmal schnell doppelgleisig eingegeben.
      Schönes WE
      w.

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        #18
        AW: Steuerberechnung

        Dan noch mal abwarten, da sonst auch einiges nicht stimmen wurde, die Berechnung wäre strittig um die Behauptungen der Anleitung zur Anlage Unterhalt mit Bezug auf EStG §33 und §33a.
        Alles klar warten wir ab.
        Zuletzt geändert von Frans1968; 18.02.2018, 16:07.

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          #19
          AW: Steuerberechnung

          Heute probiert, jetzt funktioniert es auch bei Mein Elster. Viel Erfolg

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            #20
            AW: Steuerberechnung

            Hallo,

            dann hat sich das ja bewahrheitet->Die Aktualisierung der Steuerberechnung in Mein ELSTER ist für den 20.02.2018 geplant.

            Tschüß

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              #21
              AW: Steuerberechnung

              Moin,

              der Fehler beim Unterhalt scheint behoben. Dafür traute ich meinem Augen bzgl der Steuerberechnung erneut nicht. Es ergab sich aufeinmal eine horende Nachzahlung da sich aus unerfindlichen Gründen das Einkommen verdoppelt hat. :-(

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                #22
                AW: Steuerberechnung

                Es ergab sich aufeinmal eine horende Nachzahlung da sich aus unerfindlichen Gründen das Einkommen verdoppelt hat.
                Einfach mal in der Anlage N nachsehen, nicht, dass die Werte dort zweifach drinstehen. Das könnte bei Nutzung des Belegabrufs nach Übernahme von Vorjahresdaten schon passieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #23
                  AW: Steuerberechnung

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Einfach mal in der Anlage N nachsehen, nicht, dass die Werte dort zweifach drinstehen. Das könnte bei Nutzung des Belegabrufs nach Übernahme von Vorjahresdaten schon passieren.
                  Danke für den Tip, in der Tat doppelt aufgeführt.

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                    #24
                    AW: Steuerberechnung

                    Habe erstmalig meine Einkommensteuererklärung online erstellt, was soweit ganz gut geklappt hat. Dann wollte ich meine Steuer berechnen lassen - das hat aber nicht funktioniert. Es kam der Hinweis: Steuer konnte nicht berechnet werden; ohne Begründung. Obwohl die vorherige Plausibilitätsprüfung keine Fehler festgestellt hat. Kann mir das jemand erklären oder einen Tipp geben, was ich tun muss?

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                      #25
                      AW: Steuerberechnung

                      Kann mir das jemand erklären oder einen Tipp geben, was ich tun muss?
                      Dazu muss man zunächst wissen, welche Anlagen der Erklärung beigefügt wurden, sonst ist das schwierig.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        AW: Steuerberechnung

                        Zitat von Bebe57 Beitrag anzeigen
                        Habe erstmalig meine Einkommensteuererklärung online erstellt, was soweit ganz gut geklappt hat. Dann wollte ich meine Steuer berechnen lassen - das hat aber nicht funktioniert. Es kam der Hinweis: Steuer konnte nicht berechnet werden; ohne Begründung. Obwohl die vorherige Plausibilitätsprüfung keine Fehler festgestellt hat. Kann mir das jemand erklären oder einen Tipp geben, was ich tun muss?
                        Gerade bei mir getestet, keine Fehlermeldung, lief sauber durch.

                        Wenn nur die Krankenkasse endlich die Daten übermitteln würde. :-((

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                          #27
                          AW: Steuerberechnung

                          Habe folgende Anlagen: N, Kind, V u AV.

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                            #28
                            AW: Steuerberechnung

                            Zitat von Bebe57 Beitrag anzeigen
                            Habe folgende Anlagen: N, Kind, V u AV.
                            Hallo,

                            überprüfe mal die Anlage Vermietung

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #29
                              AW: Steuerberechnung

                              Zitat von Bebe57 Beitrag anzeigen
                              Habe folgende Anlagen: N, Kind, V u AV.
                              Die Anlage Vorsorgeaufwand gehört zwingend zur Erklärung! Ich habe bei mir auch eine Anlage V (Vermietung und Verpachtung) in der Erklärung,

                              bei mir funktioniert die Berechnung. Bei Kindern, die sich zusammen mit einem Elternteil im Ausland aufhalten, gibt es wohl noch Probleme mit der Steuerberechnung.

                              Aber da enthielt die Steuerberechnung auch eine Meldung dazu.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                AW: Steuerberechnung

                                Ich habe mich vertan: habe die Anlage Vorsorgeaufwand mit AV verwechselt. Das heißt: ich habe natürlich die Anlage Vorsorgeaufwand, aber keine Anlage AV.

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