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festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

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    festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

    Hallo,

    ich bin über die Berechnung meiner Einkommensteuer ein wenig verwirrt:

    Ich habe nach Abzügen von Werbekosten etc 38.142€ zu versteuern. Laut der Berechnung von Elster und https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/? müsste ich anscheinende 8.111€ Lohnsteuer bezahlen. Wenn ich aber nach der App Bruno gehe und mir meine Gehaltsabrechnungen meines Arbeitgebers anschaue komme ich auf 5749€. Die Differenz erscheint mir doch sehr sehr hoch. Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt, aber ich war nur 11 von 12 Monaten im Jahr arbeiten und hatte daher gehofft Geld wieder zubekommen.

    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    | | | | |
    | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
    | | | zuschlag | |
    | | € | € | € |
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    | Festgesetzt werden | 8.111,00 | 446,10 | |
    | Abzug vom Lohn | -6.526,00 | -358,89 | |
    | verbleibende Beträge | 1.585,00 | 87,21 | 1.672,21 |
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+

    Es scheint mir ich solle 1672€ nachzahlen. Kann mich da jmd aufklären?

    PS: ich habe das Formular schon abgeschickt, hätte ich das nicht machen sollen?

    #2
    AW: festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

    Hast du denn überhaupt deine Lohnsteuerbescheinigung für 2017 schon in Händen?

    Mit den Gehaltsabrechnungen allein lässt sich nur selten eine korrekte Steuererklärung erstellen!

    Wo hast du denn deine Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung eingetragen? Anlage Vorsorgeaufwand oder überhaupt nicht?

    Der verwendete Steuerrechner passt eventuell auch nicht! Du solltest zunächst einen Lohnsteuerrechner verwenden.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 28.01.2018, 13:31. Grund: Ergänzt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

      Ja die Lohnsteuerbescheinigung für 2017 habe ich erhalten. Ich habe die Formulare Einkommenssteuererklärung 2017 und Anlage N ausgefüllt und eingereicht. Wenn ich das richtig sehe, dann musste ich dort nur mein Bruttoeinkommen, die gezahlte Lohnsteuer und den Soli angeben. Ich schaue jetzt nochmal das Formular Vorsorgeaufwand an. Ist das Neu?

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        #4
        AW: festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

        Zitat von chris-quin Beitrag anzeigen
        Ja die Lohnsteuerbescheinigung für 2017 habe ich erhalten. Ich habe die Formulare Einkommenssteuererklärung 2017 und Anlage N ausgefüllt und eingereicht. Wenn ich das richtig sehe, dann musste ich dort nur mein Bruttoeinkommen, die gezahlte Lohnsteuer und den Soli angeben. Ich schaue jetzt nochmal das Formular Vorsorgeaufwand an. Ist das Neu?
        Hallo,

        und was ist mit dem Rest auf deiner Lohnsteuerbescheinigung?
        KV, PV, RV, AV
        Die hast du unter den Tisch falln lassen?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

          Ich schaue jetzt nochmal das Formular Vorsorgeaufwand an. Ist das Neu?
          Die Anlage Vorsorgeaufwand ist uralt und normalerweise unverzichtbar. (Siehe mein Signatur!)

          Ich vermute, du bist gar nicht mit ElsterFormular unterwegs! Denn dort hättest du einfach die Lohnsteuerbescheinigung abgetippt und die
          Anlage Vorsorgeaufwand wäre automatisch hinzugefügt und mit den Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung befüllt worden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

            @Figul

            Diese Angaben wurden nicht abgefragt. Bei meiner letzten Einkommensteuererklärung (2015) musste ich das nie ausfüllen (Da war ich noch größtenteils Student). Scheinbar muss ich mich mehr mit den Anlagen auseinandersetzen. Ich würde jetzt die Anlage "Vorsorge" durchgehen. Weitere Frage: Kann ich das dann problemlos nachsenden, weil ich ja den Hauptteil und Anlage N schon eingereicht habe?

            - - - Aktualisiert - - -

            @Charlie24

            Ich verwende die Webanwendung. Dort bin ich auf "Formulare & Leistungen" und dann "Alle Formulare". Ich bekomme den Eindruck ich habe das viel zu umständlich gemacht?

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              #7
              AW: festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

              Weitere Frage: Kann ich das dann problemlos nachsenden, weil ich ja den Hauptteil und Anlage N schon eingereicht habe?
              Nein! Du musst die vollständige Erklärung neu übermitteln. Das funktioniert in Mein ELSTER allerdings etwas anders als bei ElsterFormular.

              - - - Aktualisiert - - -

              In Mein ELSTER startest du eine neue Erklärung und übernimmst die Daten der bereits versendeten Erklärung.

              Anschließend fügst du die Anlage Vorsorgeaufwand hinzu und füllst diese aus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

                Das sieht jetzt schon viel besser aus. Vielen Dank.

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                  #9
                  AW: festzusetzende Einkommensteuer zu hoch

                  Zitat von chris-quin Beitrag anzeigen
                  Das sieht jetzt schon viel besser aus. Vielen Dank.
                  In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand musst du als Arbeitnehmer ja ankreuzen! Das wird gern falsch gemacht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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