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die Kinder werden in der Berechnung nicht übernommen /keine Freibeträge

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    die Kinder werden in der Berechnung nicht übernommen /keine Freibeträge

    Hallo zusammen,

    ich bekomme folgenden Hinweis:
    Anlage Kind: Das am 13.09.1997 geborene volljährige Kind konnte nicht berücksichtigt werden, weil
    keine oder unvollständige Angaben zur Berücksichtigung vorliegen (z.B. Berücksichtigungszeiträume
    außerhalb des Veranlagungszeitraums). Bitte ergänzen Sie die notwendigen Angaben.

    für das 2. Kind kommt der gleiche Hinweis

    beide Kinder sind in Ausbildung

    Ich wüsste nicht was ich im Formular falsch angegeben habe.

    -Die Kinder sind die leiblichen Kinder meiner Frau.
    also ist einmal Stiefkind und einmal leibl. Kind angegeben
    -der leibliche Vater zahlt nichts, daher beantragen wir:

    Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist
    236

    was ist sonst anzugeben?

    Danke im voraus für die Antworten

    #2
    AW: die Kinder werden in der Berechnung nicht übernommen /keine Freibeträge

    Die Steuervorausberechnung ist bezüglich der Anlage Kind derzeit noch mit Fehlern behaftet, zumindest, wenn es um volljährige Kinder geht!

    In Mein ELSTER habe ich bisher noch keine Möglichkeit gefunden, die Fehler zu umgehen. Wann der Bug gefixt wird, weiß ich nicht.

    Bei ElsterFormular kommt das nächste Update am 14. Februar, vielleicht kannst du auf ElsterFormular ausweichen.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post237549
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: die Kinder werden in der Berechnung nicht übernommen /keine Freibeträge

      Hallo,

      Danke. Dachte schon de Fehler liegt an mir.

      Wenn ich das jetzt so übermittle müssten mir ja die Kinder trotzdem angerechnet werden....

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        #4
        AW: die Kinder werden in der Berechnung nicht übernommen /keine Freibeträge

        Wenn ich das jetzt so übermittle müssten mir ja die Kinder trotzdem angerechnet werden....
        Das ja, aber du hast eben dann aktuell keine richtige Steuervorausberechnung.

        Die lässt sich natürlich auch später noch erzeugen, aber ich würde mich nicht wohl fühlen, eine Steuererklärung zu versenden, von der ich weiß, dass die Steuerberechnung unvollständig bzw. fehlerhaft ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: die Kinder werden in der Berechnung nicht übernommen /keine Freibeträge

          Was mir bei dem Thema im Nachhinein noch aufgefallen ist! Du schreibst im ersten Beitrag:

          -Die Kinder sind die leiblichen Kinder meiner Frau. also ist einmal Stiefkind und einmal leibl. Kind angegeben

          -der leibliche Vater zahlt nichts, daher beantragen wir:

          Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder ...
          Um Stiefkind ankreuzen zu dürfen, muss neben der Haushaltszugehörigkeit auch der komplette Kinderfreibetrag mittels der Anlage K übertragen worden sein. Siehe Zeilen 41 bis 43 der Anlage Kind!

          In diesem Fall bräuchte der Antrag in Zeile 38 überhaupt nicht gestellt zu werden. Ist der Kinderfreibetrag aber nicht auf dich als Stiefelternteil übertragen, muss der Antrag in Zeile 38 gestellt werden, wie auch geschehen.

          Dann darf aber in Zeile 10 nicht Stiefkind angekreuzt werden, sondern es müssen in Zeile 11 ff die Daten des leiblichen Vaters eingetragen werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: die Kinder werden in der Berechnung nicht übernommen /keine Freibeträge

            Hallo,

            Danke. Ich hab das alles richtig angekreuzt.
            Das mit der Anlage K wird nicht angegeben.

            Bisher sind uns die Kinder immer angerechnet worden. Nur eben jetzt nicht mit dieser Elsterversion.

            Da muss man halt auf das Update hoffen um es richtig berechnen zu lassen. Eingegeben hab ich das ja offensichtlich richtig.

            ElmiM

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              #7
              AW: die Kinder werden in der Berechnung nicht übernommen /keine Freibeträge

              Bisher sind uns die Kinder immer angerechnet worden. Nur eben jetzt nicht mit dieser Elsterversion.
              Keine Angst, die werden auch 2017 angerechnet!

              Das Update Mitte Februar ist allerdings nur für ElsterFormular angekündigt, wann der Berechnungsfehler in Mein ELSTER behoben wird, kann ich nicht sagen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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