Unterhalt Kind

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  • Reso
    Neuer Benutzer
    • 13.01.2018
    • 5

    #1

    Unterhalt Kind

    Hallo,

    finde bei eintragbaren geleisteten Unterhaltszahlungen nur Ex-Partner und Ähnliches. Kann ich die Unterhaltszahlungen für mein leibliches Kind auch angeben und wo?

    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße
    Reso
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    AW: Unterhalt Kind

    Kann ich die Unterhaltszahlungen für mein leibliches Kind auch angeben und wo?
    Bei Kindergeldanspruch: Nein! Du trägst in der Anlage Kind den halben Kindergeldanspruch ein, das war es dann in der Regel schon.

    Ausnahme: Du trägst einen Teil eventueller Kinderbetreuungskosten direkt, dann kannst du in der Anlage Kind weitere Angaben machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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