Hallo,
finde bei eintragbaren geleisteten Unterhaltszahlungen nur Ex-Partner und Ähnliches. Kann ich die Unterhaltszahlungen für mein leibliches Kind auch angeben und wo?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Reso
finde bei eintragbaren geleisteten Unterhaltszahlungen nur Ex-Partner und Ähnliches. Kann ich die Unterhaltszahlungen für mein leibliches Kind auch angeben und wo?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Reso
Kommentar