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Steuerfreie Zuschüsse KV

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    Steuerfreie Zuschüsse KV

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2017.
    Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und freiwillig gesetzlich versichert.
    2016 lag ich noch unter der Beitragsbemessungsgrenze KV, 2017 bin ich drüber.

    Dadurch haben sich die Angaben auf meiner Lohnsteuerbescheinigung geändert:

    2016:
    Feld 24, steuerfreie AG-Zuschüsse zur GKV: 0 €
    Feld 25, Arbeitnehmerbeiträge GKV: 4XXX €
    AG-Anteile zur GKV tauchen auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht auf da diese ja nicht zum Bruttogehalt gerechnet werden.

    2017:
    Feld 24, steuerfreie AG-Zuschüsse zur GKV: 3XXX €
    Feld 25, Arbeitnehmerbeiträge GKV: 7XXX €

    Wie man sieht Zahl ich den vollen Anteil selbst, krieg aber vom AG einen Zuschuss in der Höhe seines Anteils.
    Diese Darstellung liegt wohl daran dass ich ja jetzt als "freiwillig GK-Versicherter" gelte.

    Dementsprechend habe ich nun in Anlage N, Zeile 11, die Frage ob ich Anspruch auf Steuerfreie Zuschüsse habe mit "ja" beantwortet und diese Zuschüsse in Zeile 38 eingetragen.
    Passt das so? Oder ist mit "Anspruch auf Zuschuss" in diesem Kontext etwas anderes gemeint?

    Danke & Viele Grüße

    #2
    AW: Steuerfreie Zuschüsse KV

    ... in Anlage N, Zeile 11, die Frage ob ich Anspruch auf Steuerfreie Zuschüsse habe mit "ja" beantwortet und diese Zuschüsse in Zeile 38 eingetragen.
    Das ist korrekt, außer, dass richtig die Anlage Vorsorgeaufwand gemeint ist!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerfreie Zuschüsse KV

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist korrekt, außer, dass richtig die Anlage Vorsorgeaufwand gemeint ist!
      Hups, du hast natürlich recht.
      Danke für die schnelle Antwort!

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerfreie Zuschüsse KV

        Zitat von lugge Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2017.
        Dementsprechend habe ich nun in Anlage N, Zeile 11, die Frage ob ich Anspruch auf Steuerfreie Zuschüsse habe mit "ja" beantwortet
        Wieso nun? Die Frage betrifft ja auch steuerfreie AG-Beiträge zur KV bei Pflichtversicherten und war daher auch früher schon zu bejahen.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerfreie Zuschüsse KV

          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Wieso nun? Die Frage betrifft ja auch steuerfreie AG-Beiträge zur KV bei Pflichtversicherten und war daher auch früher schon zu bejahen.
          Nein.
          https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitgeberbeitrag
          Erst ab der Beitragsmessungsgrenze ändert sich die Nomenklatur. Weg vom "Arbeitgeberbeitrag" hin zum "Arbeitgeberzuschuss".
          Mit der Nomenklatur ändert sich anscheinend auch die Ausweisung auf dem Lohnsteuerbescheid und die Handhabe beim Ausfüllen der Steuererklärung.

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            #6
            AW: Steuerfreie Zuschüsse KV

            Mit der Nomenklatur ändert sich anscheinend auch die Ausweisung auf dem Lohnsteuerbescheid und die Handhabe beim Ausfüllen der Steuererklärung.
            Da die Fragestellung zu Zeile 11 drei Einzelfragen umfasst, u. a. auch die Frage nach den steuerfreien Arbeitgeberbeiträgen bei gesetzlich Pflichtversicherten, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen,

            war die Frage natürlich auch schon 2016 mit Ja zu beantworten!

            Eine Änderung ist nur insoweit eingetreten, als bei freiwillig gesetzlich Versicherten, soweit die Firma die Krankenkassenbeiträge abführt( sog. Firmenzahler), jetzt der Gesamtbeitrag bescheinigt wird,

            von dem dann die steuerfreien AG-Zuschüsse wieder abgezogen werden, weshalb diese ebenfalls bescheinigt werden müssen. Das muss so gemacht werden, weil es auch Selbstzahler gibt, da kann der AG nichts bescheinigen.

            Vorher, also bei Pflichtversicherung stand unter den Nummern 25 und 26 nur der Arbeitnehmeranteil, die Nummern 24a und 24c waren leer oder es stand dort 0,00.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Steuerfreie Zuschüsse KV

              Zitat von lugge Beitrag anzeigen
              Nein.
              https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitgeberbeitrag
              Erst ab der Beitragsmessungsgrenze ändert sich die Nomenklatur. Weg vom "Arbeitgeberbeitrag" hin zum "Arbeitgeberzuschuss".
              Mit der Nomenklatur ändert sich anscheinend auch die Ausweisung auf dem Lohnsteuerbescheid und die Handhabe beim Ausfüllen der Steuererklärung.
              Willst du ernsthaft bestreiten, dass in Zeile 11 auch nach steuerfreien AG-Beiträgen gefragt wird, die der AG bei Pflichtversicherten abführt? Dass das FA ein falsches Nein dort stillschweigend korrigiert, ist Alltag, aber dadurch wird ein Nein nicht richtig.

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                #8
                Hallo,
                ich mache gerade die Steuererklärung für 2019.

                Ich bin in einem Beamtenverhältnis und freiwillig gesetzlich versichert.
                Meine Beihilfe habe ich gewandelt in einen Zuschuss zur gesetzlichen KV.
                Das erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 24a (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen KV).
                Wo muss ich diesen Betrag in der Steuererklärung angeben?

                Ausserdem habe ich eine private Zusatz-KV, welche die Leistungen der gesetzlichen KV abdeckt (und einen privaten Arztbesuch erlaubt).
                Wo kann ich die angeben?

                Vielen dank.

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                  #9
                  Die Gesamtbeiträge als freiwillig Versicherter in der GKV trägst du in den Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Steuerfreie AG-Zuschüsse

                  gehören 2019 in den Zeilen 37 und 39 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt. Eine private Zusatzversicherung kannst du in Zeile 27 erklären, steuerlich

                  wirkt sich die zumeist aber nicht aus.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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