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Frage zu erster Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für Ehemann

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    Frage zu erster Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für Ehemann

    Guten Morgen liebe Mitglieder,


    ich habe bzgl. der ersten Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für meinen Ehemann ein paar Fragen.

    Kurz zur Situation:

    Mein Mann ist bei Firma A angestellt und ist seit Juni 2016 bei Firma B per Arbeitnehmerüberlassung tätig (5 Tage/ Woche). Er war nur für ein paar Stunden im Jahr 2017 bei Firma A anwesend, um mit seinem direkten Vorgesetzten über neue Projekte, Gehalt etc. zu sprechen.


    Bei meiner Recherche fand ich heraus, dass die Fahrten von unserer Wohnung zu Firma B eine auswärtige Tätigkeit ist und er die Hin - und Rückfahrt als Reisekostenpauschale absetzen kann.


    Meine Fragen beziehen sich nun auf das ElsterFormular Anlage N Punkt 9 Werbungskosten /Erste Tätigkeitsstätte:


    1. Ist Firma A die 1. Tätigkeitststätte?

    2. Wenn ja, was gebe ich an Anzahl der Tage an unter Punkt 9 Feld 35? Er war ja nie 1 ganzen Tag dort und 0 geht nicht als Eintrag zu tätigen.

    3 Oder muss in dem Fall keine 1. Tätigkeitststätte angegeben werden?


    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Grüße

    Chemie_1985

    #2
    AW: Frage zu erster Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für Ehemann

    Zitat von Chemie_1985 Beitrag anzeigen

    Mein Mann ist bei Firma A angestellt und ist seit Juni 2016 bei Firma B per Arbeitnehmerüberlassung tätig (5 Tage/ Woche).

    Bei meiner Recherche fand ich heraus, dass die Fahrten von unserer Wohnung zu Firma B eine auswärtige Tätigkeit ist und er die Hin - und Rückfahrt als Reisekostenpauschale absetzen kann.
    Das Ergebnis dieser Recherche wage ich zu bezweifeln, da es sich bei der Firma B durchaus um einen Sammelpunkt handeln könnte, so dass auch hier nur die Entfernungspauschale angesetzt werden darf - § 9 Absatz 1 Nr. 4a und § 9 Absatz 4 EStG
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Frage zu erster Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für Ehemann

      Es gibt zu der Thematik, die ja nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun hat, ein Anwendungsschreiben des BMF mit vielen Beispielen auch aus dem Bereich der Zeitarbeit:

      http://www.bundesfinanzministerium.d...stenrecht.html

      Die Randnummern 13 ff befassen sich mit der Frage der dauerhaften Zuordnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Frage zu erster Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für Ehemann

        Zitat von Chemie_1985 Beitrag anzeigen
        Wenn ja, was gebe ich an Anzahl der Tage an unter Punkt 9 Feld 35? Er war ja nie 1 ganzen Tag dort und 0 geht nicht als Eintrag zu tätigen.
        Bei mir wird dort nicht nach der Anzahl der (24-Stunden-)Tage gefragt, sondern an wievielen Tagen die Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde.

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          #5
          AW: Frage zu erster Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für Ehemann

          Hier der Link zur Recherche: https://www.lohnsteuerhilfe.net/fahr...tarbeitnehmer/


          Trotzdem ist meine Frage noch unbeantwortet, an wieviel Tagen er die Firma A aufgesucht hat. Und ob, das überhaupt angegeben werden muss.

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            #6
            AW: Frage zu erster Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für Ehemann

            Zitat von Chemie_1985 Beitrag anzeigen
            1. Ist Firma A die 1. Tätigkeitststätte?
            Da diese Frage noch nicht beantwortet werden kann (siehe vorherige Beiträge) können auch die anderen Fragen nicht beantwortet werden.
            Fraglich ist, wo bzw. ob dein Mann einer Betriebsstätte (oder dem Kunden) fest und auf unbestimmte Zeit zugeordnet wurde.
            Das sieht man nur im Arbeitsvertrag / Arbeitsauftrag und kann (trotz in letzter Zeit recht "positiver" Urteile aus Sicht des Leiharbeiters) leider nicht pauschal beantwortet werden.
            Zumal das von dir gefundene Urteil auch noch beim BFH anhängig und damit nicht endgültig entschieden ist.

            FALLS Firma A tatsächlich die erste Tätigkeitsstätte sein SOLLTE, ist dort die Anzahl der Tage, an der sie aufgesucht wurde, einzutragen - unabhängig davon, wie lange die Anwesenheit dort gedauert hat.
            Also wenn dein Mann für eine Stunde dort war, gilt dies schon als ein Arbeitstag mit Fahrten zu dieser (möglichen) ersten Tätigkeitsstätte.

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              #7
              AW: Frage zu erster Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für Ehemann

              Danke für die Antworten. Dann schaue ich mal in den Arbeitsvertrag von ihm rein.

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