Guten Morgen liebe Mitglieder,
ich habe bzgl. der ersten Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für meinen Ehemann ein paar Fragen.
Kurz zur Situation:
Mein Mann ist bei Firma A angestellt und ist seit Juni 2016 bei Firma B per Arbeitnehmerüberlassung tätig (5 Tage/ Woche). Er war nur für ein paar Stunden im Jahr 2017 bei Firma A anwesend, um mit seinem direkten Vorgesetzten über neue Projekte, Gehalt etc. zu sprechen.
Bei meiner Recherche fand ich heraus, dass die Fahrten von unserer Wohnung zu Firma B eine auswärtige Tätigkeit ist und er die Hin - und Rückfahrt als Reisekostenpauschale absetzen kann.
Meine Fragen beziehen sich nun auf das ElsterFormular Anlage N Punkt 9 Werbungskosten /Erste Tätigkeitsstätte:
1. Ist Firma A die 1. Tätigkeitststätte?
2. Wenn ja, was gebe ich an Anzahl der Tage an unter Punkt 9 Feld 35? Er war ja nie 1 ganzen Tag dort und 0 geht nicht als Eintrag zu tätigen.
3 Oder muss in dem Fall keine 1. Tätigkeitststätte angegeben werden?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Grüße
Chemie_1985
ich habe bzgl. der ersten Tätigkeitsstätte und Arbeitnehmerüberlassung für meinen Ehemann ein paar Fragen.
Kurz zur Situation:
Mein Mann ist bei Firma A angestellt und ist seit Juni 2016 bei Firma B per Arbeitnehmerüberlassung tätig (5 Tage/ Woche). Er war nur für ein paar Stunden im Jahr 2017 bei Firma A anwesend, um mit seinem direkten Vorgesetzten über neue Projekte, Gehalt etc. zu sprechen.
Bei meiner Recherche fand ich heraus, dass die Fahrten von unserer Wohnung zu Firma B eine auswärtige Tätigkeit ist und er die Hin - und Rückfahrt als Reisekostenpauschale absetzen kann.
Meine Fragen beziehen sich nun auf das ElsterFormular Anlage N Punkt 9 Werbungskosten /Erste Tätigkeitsstätte:
1. Ist Firma A die 1. Tätigkeitststätte?
2. Wenn ja, was gebe ich an Anzahl der Tage an unter Punkt 9 Feld 35? Er war ja nie 1 ganzen Tag dort und 0 geht nicht als Eintrag zu tätigen.
3 Oder muss in dem Fall keine 1. Tätigkeitststätte angegeben werden?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Grüße
Chemie_1985
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