Hallo zusammen,
damit ich den Verlauf richtig verstehe. Wenn mir eine private ZV Krankheitskosten erstattet (nicht den Versicherungsbeitrag), muss ich diese nicht als Erstattung bei den außergewönlichen Belastungen angeben? Voraussetzung: die Beiträge der ZV werden nicht in den Sonderausgaben aufgeführt.
damit ich den Verlauf richtig verstehe. Wenn mir eine private ZV Krankheitskosten erstattet (nicht den Versicherungsbeitrag), muss ich diese nicht als Erstattung bei den außergewönlichen Belastungen angeben? Voraussetzung: die Beiträge der ZV werden nicht in den Sonderausgaben aufgeführt.
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