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Erstattungen Krankenkasse/Zusatzversicherung

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    #16
    Hallo zusammen,
    damit ich den Verlauf richtig verstehe. Wenn mir eine private ZV Krankheitskosten erstattet (nicht den Versicherungsbeitrag), muss ich diese nicht als Erstattung bei den außergewönlichen Belastungen angeben? Voraussetzung: die Beiträge der ZV werden nicht in den Sonderausgaben aufgeführt.

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      #17
      ... muss ich diese nicht als Erstattung bei den außergewönlichen Belastungen angeben? Voraussetzung: die Beiträge der ZV werden nicht in den Sonderausgaben aufgeführt.
      Doch, natürlich musst du erwartete Erstattungen auch einer privaten Zusatzversicherung angeben, unabhängig davon, ob sich die Beiträge bei den Sonderausgaben

      steuerlich auswirken. Die steuerliche Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen ist nun mal an strenge Voraussetzungen geknüpft.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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