Hallo liebe Elster Experten,
ich bin seit Jahren ein Kleinunternehmer (Teilzeit, da Familie) und bin bisher ohne Steuer-Software ausgekommen. Habe meine EÜ-Rechnung einfach in einer Tabellenkalkulation ermittelt und den Gewinn in Elster in der "Anlage G" eingetragen. Das wurde vom FA auch noch nie angemeckert.
Nun habe ich folgendes gelesen: "Kleinunternehmer aufgepasst: Ab 2017 kann die EÜR nur noch online eingereicht werden". Ich habe dann gedacht, ich müsse nun eine Steuer Software haben und habe mir so eine Software bestellt, mit der ich aber gar nicht so gut klarkomme. Das ist mega kompliziert und ich habe nach einem halben Tag herumprobieren die Lust verloren.
Nun meine Frage: Kann ich weiterhin meine AfA, meine "Einnahmen" und "Ausgaben" in Excel ermitteln und dann nur die ermittelten Beträge in die entsprechenden Zeilen den Anlagen EÜR und AV EÜR eintragen oder muss ich die Vorgänge selbst zwingend über eine Software eintragen?
Freue mich auf euren Rat, danke!
Viele Grüße
ich bin seit Jahren ein Kleinunternehmer (Teilzeit, da Familie) und bin bisher ohne Steuer-Software ausgekommen. Habe meine EÜ-Rechnung einfach in einer Tabellenkalkulation ermittelt und den Gewinn in Elster in der "Anlage G" eingetragen. Das wurde vom FA auch noch nie angemeckert.
Nun habe ich folgendes gelesen: "Kleinunternehmer aufgepasst: Ab 2017 kann die EÜR nur noch online eingereicht werden". Ich habe dann gedacht, ich müsse nun eine Steuer Software haben und habe mir so eine Software bestellt, mit der ich aber gar nicht so gut klarkomme. Das ist mega kompliziert und ich habe nach einem halben Tag herumprobieren die Lust verloren.
Nun meine Frage: Kann ich weiterhin meine AfA, meine "Einnahmen" und "Ausgaben" in Excel ermitteln und dann nur die ermittelten Beträge in die entsprechenden Zeilen den Anlagen EÜR und AV EÜR eintragen oder muss ich die Vorgänge selbst zwingend über eine Software eintragen?
Freue mich auf euren Rat, danke!
Viele Grüße
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