Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Also NICHT Elsterformular, sondern MEIN Elster. Ich verschiebe mal. Deswegen hast Du die Anlage EÜR auch noch nicht gefunden und musst insoweit bis zum 27.03. warten.

    Selbstverständlich bist Du damit Gewerbetreibender, wenn Du jährlich 1.000 € Gewinn erzielst.

    Die Anlage G ist notwendig. Das Finanzamt hat das dann ausnahmsweise für Dich gemacht. Damit ist aber ab 2017 nunmal Schluss.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lenachen
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    @FIGUL, ja, die Erklärung mache ich elektronisch über Elster.


    Ich müsste noch nie eine Anlage G ausfüllen. Ich sollte nur meine Einnahmen und Ausgaben schriftlich zu übermitteln. So hat mir Finanzamt erklärt.

    Bei der Anlage G handelt sich nicht um: "Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie sind dann verpflichtet, Ihrer Steuererklärung die Anlage G beizufügen."??

    Ich bin nicht Selbstständig. Das mache ich nur als Hobby neben meine Hauptarbeit.

    @holzgoe, also EÜR für 2017 habe ich auf Elster nicht gefunden. Und auf Elster stehen die Bereitstellungstermine, dabei auch für die Anlage EÜR- 27.03.2017.

    @Charlie24, nein, ich mache keine Abschreibungen. Ich kaufe nur die Stoffe, bzw. Wolle ein, dann stricke und nähe und verkaufe. Meine Arbeitszimmer lasse ich auch per Steuererklärung nicht verrechnen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Ich habe mir diese Anlage EÜR angeschaut und wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich nur wenig ausfüllen.
    Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Und mein Gewinn wird ausgerechnet. Mehr aber nicht. Ist das richtig?
    Ob das wirklich ausreicht, wissen wir natürlich nicht. Wenn du z. B. die AfA für eine Nähmaschine geltend machen willst, musst du auch im
    Anlagenverzeichnis (Teil 2) Angaben machen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Hallo Lenachen,

    du postest ja im Elsterformular, dort steht die EÜR 2017 seit Januar zur Verfügung.
    Deinen Gewinn trägst du ja in die Anlage G als Anlage zur Einkommensteuer ein.
    Wie du darauf kommst, dokumentierst du jetzt in der Anlage EÜR -> Einnahmen eintragen und Ausgaben.

    Die Anlage EÜR ist ja eine separate Anlage und wird auch separat übermittelt.
    Du könntest deine ESt also schon versenden, sinnvoll ist natürlich beides gleichzeitig zu versenden.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage EÜR

    Zitat von Lenachen Beitrag anzeigen
    Guten Morgen,

    ich habe ein paar Fragen zur Anlage Einnahmenüberschussrechnung.

    Ich habe eine Nebentätigkeit, der Herstellung Puppenkleidung, z.B. nähen oder stricken. Und das Ganze verkaufe ich über Internet.
    Mein Gewinn im Jahr beträgt bis 1000 EUR.

    Früher reichte es nur ein formloser Brief mit Einnahmen und Ausgaben zu schicken. Aber seit 2017 ist es anders.
    Also muss ich eine Anlage EÜR ausfüllen.
    Ich habe mir diese Anlage EÜR angeschaut und wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich nur wenig ausfüllen.
    Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Und mein Gewinn wird ausgerechnet. Mehr aber nicht. Ist das richtig?

    Dieser Anlage steht erst am 27.03.2017 zur Verfügung.
    Kann ich meine Einkommensteuererklärung schon abschicken oder soll ich warten bis ich die Anlage EÜR machen darf?

    Danke.

    Viele Grüße
    Lena
    Hallo,

    da du unter ElsterFormular postest gehe ich davon aus, dass du deine Erklärung mit EF machst.
    Da steht die Anlage EÜR seit Jahresbeginn zur Verfügung.
    Wie willst du eine Einkommensteuererklärung abgeben ohne eine Gewinnermittlung?
    Die ermittelst du doch durch die Anlage EÜR und gibst den Wert in die Anlage G ein

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lenachen
    hat ein Thema erstellt Anlage EÜR.

    Anlage EÜR

    Guten Morgen,

    ich habe ein paar Fragen zur Anlage Einnahmenüberschussrechnung.

    Ich habe eine Nebentätigkeit, der Herstellung Puppenkleidung, z.B. nähen oder stricken. Und das Ganze verkaufe ich über Internet.
    Mein Gewinn im Jahr beträgt bis 1000 EUR.

    Früher reichte es nur ein formloser Brief mit Einnahmen und Ausgaben zu schicken. Aber seit 2017 ist es anders.
    Also muss ich eine Anlage EÜR ausfüllen.
    Ich habe mir diese Anlage EÜR angeschaut und wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich nur wenig ausfüllen.
    Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Und mein Gewinn wird ausgerechnet. Mehr aber nicht. Ist das richtig?

    Dieser Anlage steht erst am 27.03.2017 zur Verfügung.
    Kann ich meine Einkommensteuererklärung schon abschicken oder soll ich warten bis ich die Anlage EÜR machen darf?

    Danke.

    Viele Grüße
    Lena
Lädt...
X