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Wohnort in A, angestellt UND selbständig in B

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    Wohnort in A, angestellt UND selbständig in B

    Hallo,
    ich wohne in Stadt A (zuständig Finanzamt A).
    In Stadt B arbeite ich es Angestellter in einem Unternehmen UND ferner habe ich ein Büro in Stadt B, in der ich meiner Selbständigkeit (freier Beruf) nachgehe.

    Ist es richtig,
    wenn ich beim Finanzamt A meine ESt-Erklärung inkl. Anlage S, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand sowie die Anlage EÜR
    und beim Finanzamt B meine USt-Erklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung/Anlage FG einreiche oder muss ich bei Finanzamt A und/oder Finanzamt B noch mehr einreichen?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Wohnort in A, angestellt UND selbständig in B

    Die Anlage EÜR musst du beim Finanzamt B einreichen, die gehört ja zu deiner gesonderten Feststellungserklärung. Der Rest passt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wohnort in A, angestellt UND selbständig in B

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Anlage EÜR musst du beim Finanzamt B einreichen, die gehört ja zu deiner gesonderten Feststellungserklärung. Der Rest passt!
      Ah, okay; weil es beim Elster Programmm eingezeigt wird, wenn man die ESt-Erklärung erstellt, dachte ich, dass es dazu gehört. Man muss dort zwar auch viele Angaben (in detaillierterer Form und mit diversen Unterteilungen) tätigen, die man schon in der Anlage S tätigt (das spricht dafür, dass es für das Finanzamt B ist, da dieses ja die Anlage S nicht erhält), aber auch Angaben, die in der USt bereits vorgenommen werden (und diese bekommt das Finanzamt B ja bereits, weshalb für mich die doppelte Angabe nicht nachvollziehbar ist).

      Mithin erhält das Finanzamt B die USt und alle Angaben aus der Anlage S zur ESt in noch detaillierterer Form.

      Und dem Finanzamt A teilt man aber nicht die Angaben aus der USt mit? Da muss man nichts zusätzliches einreichen?

      Würde ich da (selbständig) arbeiten, wo ich wohne, müste ich beim (somit einzig zuständigen) Finanzamt die ESt-Erklärung inkl. Anlage S, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand sowie die USt-Erklärung und Anlage EÜR einreichen.

      Da ich nicht dort arbeite, wo ich wohne, fallen beim Wohnort-Finanzamt die USt-Erklärung und Anlage EÜR weg
      und beim Arbeitsort Finanzamt muss ich dafür neben USt-Erklärung und Anlage EÜR die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung/Anlage FG einreichen?

      D.h. ich muss insgesamt nur eine Erklärung mehr einreichen aufgrund des Unterschieds zwischen Wohnsitz und (selbständiger) Arbeitsplatz und nicht pro Finanzamt eine Erklärung mehr einreichen?
      Zuletzt geändert von A_und_B; 11.03.2018, 20:00.

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        #4
        AW: Wohnort in A, angestellt UND selbständig in B

        Natürlich gehört die Anlage S auch zur Feststellungserklärung.

        Was soll denn das Wohnsitzfinanzamt mit der Umsatzsteuer?

        Mit Elster hat das eh nix zu tun

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          #5
          AW: Wohnort in A, angestellt UND selbständig in B

          Natürlich gehört die Anlage S auch zur Feststellungserklärung.
          Um Verwirrungen zu vermeiden! In der Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) gibt es keine Anlage S.

          Einkünfte aus Selbständiger Arbeit sind dort in der Anlage FG zu erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Wohnort in A, angestellt UND selbständig in B

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Einkünfte aus Selbständiger Arbeit sind dort in der Anlage FG zu erklären.
            Echt? Manchmal bin ich einfach zu naiv

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              #7
              AW: Wohnort in A, angestellt UND selbständig in B

              Echt? Manchmal bin ich einfach zu naiv
              Naja, auch ich muss da nachsehen!

              Und mit der elektronischen Steuererklärung hat das m. E. durchaus insoweit etwas zu tun, als diese Feststellungserklärungen nun mal nur elektronisch übermittelt werden können.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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