Hallo,
ich wohne in Stadt A (zuständig Finanzamt A).
In Stadt B arbeite ich es Angestellter in einem Unternehmen UND ferner habe ich ein Büro in Stadt B, in der ich meiner Selbständigkeit (freier Beruf) nachgehe.
Ist es richtig,
wenn ich beim Finanzamt A meine ESt-Erklärung inkl. Anlage S, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand sowie die Anlage EÜR
und beim Finanzamt B meine USt-Erklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung/Anlage FG einreiche oder muss ich bei Finanzamt A und/oder Finanzamt B noch mehr einreichen?
Vielen Dank im Voraus
ich wohne in Stadt A (zuständig Finanzamt A).
In Stadt B arbeite ich es Angestellter in einem Unternehmen UND ferner habe ich ein Büro in Stadt B, in der ich meiner Selbständigkeit (freier Beruf) nachgehe.
Ist es richtig,
wenn ich beim Finanzamt A meine ESt-Erklärung inkl. Anlage S, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand sowie die Anlage EÜR
und beim Finanzamt B meine USt-Erklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung/Anlage FG einreiche oder muss ich bei Finanzamt A und/oder Finanzamt B noch mehr einreichen?
Vielen Dank im Voraus
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