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Werbungskosten PhD Studium vorläufig

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    Werbungskosten PhD Studium vorläufig

    Hallo zusammen,

    Ich habe für 2012 eine Steuererklärung für einen Verlustvortrag abgeben, wobei ich dort mein Promotionsstudium eingetragen habe. Mein Erststudium war der Bachelor.

    Ich bekam nun einen Brief wo steht, dass es vorläufig wäre aufgrund Verhandlungen mit dem Bundesgerichtshof zur Abziehbarkeit der Werbungskosten des Studiums....

    Festgesetzt wurden damit 0 €.

    Ich habe gelesen, dass diese Verhandlungen in den Gerichten nur das Erststudium betreffen. Wurde dann mein Promotionsstudium falsch bewertet?

    Gruß Lena

    #2
    Wurde dann mein Promotionsstudium falsch bewertet?
    Das sieht so aus! Vielleicht hast du nicht ausdrücklich auf den Abschluss deines Erststudiums hingewiesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, ich hatte nicht extra hingewiesen, dass ich einen Bachelor schon habe. (Was eigentlich logisch ist)

      Ich mache nun einen Einspruch. Ist es korrekt als Verwaltungsakt: Einkommenssteuer - Festsetzung auszuwählen?

      Kommentar


        #4
        Ist es korrekt als Verwaltungsakt: Einkommenssteuer - Festsetzung auszuwählen?
        Das ist korrekt! Man kann nicht erwarten, dass jede/r Sachbearbeiter/in weiß, dass ein Promotionsstudium einen Abschluss voraussetzt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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