Hallo zusammen,
Ich habe für 2012 eine Steuererklärung für einen Verlustvortrag abgeben, wobei ich dort mein Promotionsstudium eingetragen habe. Mein Erststudium war der Bachelor.
Ich bekam nun einen Brief wo steht, dass es vorläufig wäre aufgrund Verhandlungen mit dem Bundesgerichtshof zur Abziehbarkeit der Werbungskosten des Studiums....
Festgesetzt wurden damit 0 €.
Ich habe gelesen, dass diese Verhandlungen in den Gerichten nur das Erststudium betreffen. Wurde dann mein Promotionsstudium falsch bewertet?
Gruß Lena
Ich habe für 2012 eine Steuererklärung für einen Verlustvortrag abgeben, wobei ich dort mein Promotionsstudium eingetragen habe. Mein Erststudium war der Bachelor.
Ich bekam nun einen Brief wo steht, dass es vorläufig wäre aufgrund Verhandlungen mit dem Bundesgerichtshof zur Abziehbarkeit der Werbungskosten des Studiums....
Festgesetzt wurden damit 0 €.
Ich habe gelesen, dass diese Verhandlungen in den Gerichten nur das Erststudium betreffen. Wurde dann mein Promotionsstudium falsch bewertet?
Gruß Lena
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