Zitat von Armoko
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Bei einem Erststudium erkennt das Finanzamt aufgrund der Gesetzeslage geltend gemachte Werbungskosten nur als Sonderausgaben an, gleichzeitig wird der Bescheid insoweit für vorläufig erklärt,
da die Frage, ob Werbungskosten oder Sonderausgaben zutreffend sind, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde.
Dein Fall unterscheidet sich aber wohl dadurch, dass du bei Anerkennung deines Erststudiums nicht auf diese Entscheidung warten musst, insoweit ist der Einspruch schon der richtige Weg.
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