Guten Tag ElsterCommunity,
ich war in den Jahren 2017 und 2018 als "Kleinunternehmer" tätig. Im Zuge dessen hatte ich innergemeinschaftliche Erwerbe, sodass ich mich mit der Umsatzsteuererklärung beschäftigen musste.
Nun habe ich erfahren, dass innergemeinschaftliche Erwerbe als Kleinunternehmer Vorsteuerabzugsfähig sind. Daher würde ich gerne meine beiden Jahreserklärungen berichtigen.
Kann ich die Vorsteuer unter folgender Zeile: "Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG(§ 15 Absatz 4a UStG)" abziehen?
Ich bin für die Beantwortung meiner Frage sowie für andere Tipps und Meinungen sehr dankbar! Bei Fragen bitte einfach fragen.
LG
ich war in den Jahren 2017 und 2018 als "Kleinunternehmer" tätig. Im Zuge dessen hatte ich innergemeinschaftliche Erwerbe, sodass ich mich mit der Umsatzsteuererklärung beschäftigen musste.
Nun habe ich erfahren, dass innergemeinschaftliche Erwerbe als Kleinunternehmer Vorsteuerabzugsfähig sind. Daher würde ich gerne meine beiden Jahreserklärungen berichtigen.
Kann ich die Vorsteuer unter folgender Zeile: "Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG(§ 15 Absatz 4a UStG)" abziehen?
Ich bin für die Beantwortung meiner Frage sowie für andere Tipps und Meinungen sehr dankbar! Bei Fragen bitte einfach fragen.
LG
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