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Berichtigung Umsatzsteuererklärung 2017 & 2018

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    Berichtigung Umsatzsteuererklärung 2017 & 2018

    Guten Tag ElsterCommunity,

    ich war in den Jahren 2017 und 2018 als "Kleinunternehmer" tätig. Im Zuge dessen hatte ich innergemeinschaftliche Erwerbe, sodass ich mich mit der Umsatzsteuererklärung beschäftigen musste.

    Nun habe ich erfahren, dass innergemeinschaftliche Erwerbe als Kleinunternehmer Vorsteuerabzugsfähig sind. Daher würde ich gerne meine beiden Jahreserklärungen berichtigen.

    Kann ich die Vorsteuer unter folgender Zeile: "Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG(§ 15 Absatz 4a UStG)" abziehen?

    Ich bin für die Beantwortung meiner Frage sowie für andere Tipps und Meinungen sehr dankbar! Bei Fragen bitte einfach fragen.

    LG
    Zuletzt geändert von Alpha02; 23.12.2019, 14:30.

    #2
    Nun habe ich erfahren, dass innergemeinschaftliche Erwerbe als Kleinunternehmer Vorsteuerabzugsfähig sind.
    Wie kommst du darauf? Du musst als Leistungsempfänger zwar die Umsatzsteuer abführen, bist aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das Thema nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie24,

      danke für deine Antwort. Das habe ich von einem Kumpel erfahren, der als Steuerfachangestellter arbeitet. Er hat mir das ganze erklärt und das macht aus meiner Sicht auch Sinn.

      Wenn du anderer Meinung bist: Wofür ist diese Zeile denn sonst gut (der Teil mit Kleinunternehmer)? "Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG(§ 15 Absatz 4a UStG)"

      Kommentar


        #4
        Hallo Alpha02,

        dann hat dein Kumpel den § 19 UStG nicht bis zum Ende gelesen, im Absatz 4 heißt es ->(4) Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. § 15 Abs. 4a ist entsprechend anzuwenden.

        Das heißt nur wenn du ein Fahrzeug als innergemeinschaftliche Lieferung gekauft hast, könntest du dort in Zeile 129 etwas eintragen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Hallo holzgoe,

          danke für deine Antwort.

          Ich habe keine Fahrzeuge als innergemeintschaftliche Lieferung gekauft. Heißt es, dass ich die Umsatzsteuer rechtmäßig abgeführt habe?

          Beispiel: Unternehmen X aus Land Frankreich stellt mir eine Rechnung (ohne Mwst) für gelieferte Waren. Auf diesen Nettowert Y führe ich in Deutschland die Umsatzsteuer für einen innergemeinschaftlichen Erwerb aus.
          Zuletzt geändert von Alpha02; 23.12.2019, 14:28.

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            #6
            So war das schon richtig. Du musst die Umsatzsteuer in Deutschland erklären und abführen, mehr nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              ......Heißt es, dass ich die Umsatzsteuer rechtmäßig abgeführt habe?
              Beispiel: Unternehmen X aus Land Frankreich stellt mir eine Rechnung (ohne Mwst) für gelieferte Waren. Auf diesen Nettowert Y führe ich in Deutschland die Umsatzsteuer für einen innergemeinschaftlichen Erwerb aus.
              Hallo Alpha02,
              korrekt, ich wollte nur klarstellen dass es ein Gedankenfehler bezüglich der Zeile mit dem Vorsteuerabzug war !!

              Tschüß

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