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Feststellungserklärung - Vermietung - Allgemeine Fragen

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    #31
    Hallo,

    ich bin gerade dabei die Feststellungserklärung zu machen, dazu einige Fragen:

    1) in der Feststellungserklärung, mein Elster, Hauptvordruck Nummer 37; Grundbesitz der Gesellschaft / Gemeinschaft
    Da wir die Immobilie vermieten und das Grundstück uns gehört, muss ich das ankreuzen oder?

    2) Unter V - 3 Ermittlung der Einkünfte - steht bei Summen der Einnahmen: 1830
    Summe der Werbungskosten: -2252
    Überschuss: 4082

    Wie kann das denn ein +sein? Da müsste doch theoretisch: -422, stehen, oder?

    Haben diesen Wert auf jeden Fall in das Feld 24 eingetragen und dann in

    Anlage FE 1 - 4- Einkünfte aus Vermietung - in Feld 4 nach Schlüsseln zu verteilen.


    3) Unter Anlage FE1 - Feststellungsbeteiligte - habe ich bei einigen Personen - unter 5-Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen dann wieder 5 Einkünfte aus Vermietung unter 8 - einen Minus Wert eingetragen (so wie Charlie es geschrieben hat)

    Bei der Berechnung der Erklärung kommt dann diese Meldung:


    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Es wurden bei mindestens einem Beteiligten Vergütungen auf schuldrechtlicher Grundlage angegeben. Der entsprechende Summenwert für die Gesellschaft / Gemeinschaft fehlt.Muss ich alle Werte der Beteiligten addieren und dann dort eintragen?



    Danke.
    Zuletzt geändert von schmidt1986; 31.03.2020, 11:45.

    Kommentar


      #32
      Da wir die Immobilie vermieten und das Grundstück uns gehört, muss ich das ankreuzen oder?
      Du musst ja auswählen, das ist richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #33
        Hallo Charlie,

        danke.

        Kannst du Dir den Rest bitte auch anschauen, habe den Text ergänzt.

        Danke.

        Kommentar


          #34
          Habe den Fehler selbst gefunden. Habe bei den Werbungskosten immer ein - davor gemacht. Das war falsch.

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            #35
            Zitat von schmidt1986 Beitrag anzeigen
            Habe den Fehler selbst gefunden. Habe bei den Werbungskosten immer ein - davor gemacht. Das war falsch.
            Richtig erkannt! Wenn du nicht alles nach Schlüssel verteilen willst, musst du den Wert aus Zeile 24 der Anlage V in der Anlage FE 1 unter

            4 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zunächst auf die Zeilen 4 und 5 aufteilen, sonst gibt es eine Fehlermeldung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #36
              Hallo,


              ich bekomme immer beim Prüfen der "gesonderten Feststellung" immer diese Fehlermeldung, bei allen drei beteiligten Personen:

              Bitte ergänzen Sie für den Beteiligten Nummer 1 auf der Anlage FE 5 die Einlagen in die Gesamthandsbilanz / in das Gesamthandsvermögen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, gegebenenfalls mit 0.


              Dann trage ich bei:

              Einlagen in die Gesamthandsbilanz / das Gesamthandsvermögen im Wirtschaftsjahr(Euro, Cent)

              0

              ein.


              Er bemängelt es aber weiterhin.


              Ausgewählt unter: 2 - Art der Beteiligung / Art des Beteiligten
              ist
              Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, mit Haftungsbeschränkung im Sinne des § 15a EStG

              So war es letztes Jahr auch und es kam keine Fehlermeldung.


              Jemand eine Idee was ich falsch mache?

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                #37
                Hat sich erledigt. Fehler war das fehlende Anlegen der 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen

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                  #38
                  Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, mit Haftungsbeschränkung im Sinne des § 15a EStG
                  Wie kommst du denn auf diese Auswahl ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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