Hallo miteinander,
dies ist mein erster Versuch die Steuererklärung selber zu machen. Dabei hab ich folgendes Problem :
Ich arbeite in einer Firma und habe 2014 nebenbei noch ein Gewerbe angemeldet .Dh Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + Gewerbegewinn.
Ich habe jedoch statt Gewinn nur Miese gemacht. Im darauffolgenden Jahr 2015 sah die Sache leider nicht anders aus und habe noch mehr Verlust gemacht.
Diesen Verlust habe ich dem FA mitgeteilt und der vortragsfähiger Gewerbeverlust wurde mir im Bescheid zugeschickt.
Nun habe ich 2016 bei einem Steuerberater die Steuererklärung machen lassen aber der Verlust wurde nicht berücksichtigt, aus welchem Grund auch immer. Ich habe eine Kopie der Unterlagen und es wurde nirgends was von dem Verlustbetrag eingetragen..
Kann ich nun diesen Verlust in der Steuererklärung für 2017 geltend machen ? Wenn ja, wie sieht die Verrechnung aus ? Selbst wenn ich die ganzen Steuern für 2017 wieder bekommen sollte, so bleibt immer noch ein Restbetrag unverrechnet übrig. Kann ich
diese dann im Folgejahr wieder ansetzen, mit dem was noch übrig bleibt, oder verfliegt dieses Geld dann ?
Und was genau muss ich im Mantelbogen angeben. Ich habe es mal auf der 4. Seite Zeile 94 versucht. Muss das Kreuzchen darunter " Es wurde ein verbleibender Verlusvortag nach §10d EStG zum 31.12.2016 festgestellt " auch gesetzt werden ?
Dieser Punkt verwirrt mich, weil im Bescheid den ich bekommen habe wurde er zum 13.12.15 festgestellt. Und 2016 wurde nichts angegeben.
Muss außerdem das Kreuzchen auf der 1. Seite des Mantelbogens "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" so lange gesetzt werden, bis der Verlust ausgeglichen ist, oder reicht es beim erten mal und diese wird dann automatisch fortgesetzt ?
Ich bedanke mich im Voraus für jeden Tipp
euer Lugat
dies ist mein erster Versuch die Steuererklärung selber zu machen. Dabei hab ich folgendes Problem :
Ich arbeite in einer Firma und habe 2014 nebenbei noch ein Gewerbe angemeldet .Dh Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + Gewerbegewinn.
Ich habe jedoch statt Gewinn nur Miese gemacht. Im darauffolgenden Jahr 2015 sah die Sache leider nicht anders aus und habe noch mehr Verlust gemacht.
Diesen Verlust habe ich dem FA mitgeteilt und der vortragsfähiger Gewerbeverlust wurde mir im Bescheid zugeschickt.
Nun habe ich 2016 bei einem Steuerberater die Steuererklärung machen lassen aber der Verlust wurde nicht berücksichtigt, aus welchem Grund auch immer. Ich habe eine Kopie der Unterlagen und es wurde nirgends was von dem Verlustbetrag eingetragen..
Kann ich nun diesen Verlust in der Steuererklärung für 2017 geltend machen ? Wenn ja, wie sieht die Verrechnung aus ? Selbst wenn ich die ganzen Steuern für 2017 wieder bekommen sollte, so bleibt immer noch ein Restbetrag unverrechnet übrig. Kann ich
diese dann im Folgejahr wieder ansetzen, mit dem was noch übrig bleibt, oder verfliegt dieses Geld dann ?
Und was genau muss ich im Mantelbogen angeben. Ich habe es mal auf der 4. Seite Zeile 94 versucht. Muss das Kreuzchen darunter " Es wurde ein verbleibender Verlusvortag nach §10d EStG zum 31.12.2016 festgestellt " auch gesetzt werden ?
Dieser Punkt verwirrt mich, weil im Bescheid den ich bekommen habe wurde er zum 13.12.15 festgestellt. Und 2016 wurde nichts angegeben.
Muss außerdem das Kreuzchen auf der 1. Seite des Mantelbogens "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" so lange gesetzt werden, bis der Verlust ausgeglichen ist, oder reicht es beim erten mal und diese wird dann automatisch fortgesetzt ?
Ich bedanke mich im Voraus für jeden Tipp
euer Lugat
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