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Verlustvortrag in steuererklärung nicht angegeben

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    Verlustvortrag in steuererklärung nicht angegeben

    Hallo miteinander,

    dies ist mein erster Versuch die Steuererklärung selber zu machen. Dabei hab ich folgendes Problem :
    Ich arbeite in einer Firma und habe 2014 nebenbei noch ein Gewerbe angemeldet .Dh Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + Gewerbegewinn.
    Ich habe jedoch statt Gewinn nur Miese gemacht. Im darauffolgenden Jahr 2015 sah die Sache leider nicht anders aus und habe noch mehr Verlust gemacht.
    Diesen Verlust habe ich dem FA mitgeteilt und der vortragsfähiger Gewerbeverlust wurde mir im Bescheid zugeschickt.
    Nun habe ich 2016 bei einem Steuerberater die Steuererklärung machen lassen aber der Verlust wurde nicht berücksichtigt, aus welchem Grund auch immer. Ich habe eine Kopie der Unterlagen und es wurde nirgends was von dem Verlustbetrag eingetragen..

    Kann ich nun diesen Verlust in der Steuererklärung für 2017 geltend machen ? Wenn ja, wie sieht die Verrechnung aus ? Selbst wenn ich die ganzen Steuern für 2017 wieder bekommen sollte, so bleibt immer noch ein Restbetrag unverrechnet übrig. Kann ich
    diese dann im Folgejahr wieder ansetzen, mit dem was noch übrig bleibt, oder verfliegt dieses Geld dann ?

    Und was genau muss ich im Mantelbogen angeben. Ich habe es mal auf der 4. Seite Zeile 94 versucht. Muss das Kreuzchen darunter " Es wurde ein verbleibender Verlusvortag nach §10d EStG zum 31.12.2016 festgestellt " auch gesetzt werden ?
    Dieser Punkt verwirrt mich, weil im Bescheid den ich bekommen habe wurde er zum 13.12.15 festgestellt. Und 2016 wurde nichts angegeben.

    Muss außerdem das Kreuzchen auf der 1. Seite des Mantelbogens "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" so lange gesetzt werden, bis der Verlust ausgeglichen ist, oder reicht es beim erten mal und diese wird dann automatisch fortgesetzt ?

    Ich bedanke mich im Voraus für jeden Tipp

    euer Lugat

    #2
    AW: Verlustvortrag in steuererklärung nicht angegeben

    Der Verlustvortrag zum 31. 12. 2016 kann nur im Jahr 2017 berücksichtigt werden.

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      #3
      AW: Verlustvortrag in steuererklärung nicht angegeben

      Das heißt dann im Umkehrschluss, dass der Verlustvortrag zum 31.12.15 nur im Jahr 2016 berücksichtig werden kann, richtig ?
      Hat das Auswirkungen auf die Erklärung von 2017 ? Es muss doch möglich sein, hier auch Angaben machen zu können.
      Kann ja nicht sein, dass nur weil 2016 kein Vortrag gemacht wurde, es für 2017 dann verfällt ?

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag in steuererklärung nicht angegeben

        Zitat von Lugat Beitrag anzeigen
        Kann ja nicht sein, dass nur weil 2016 kein Vortrag gemacht wurde, es für 2017 dann verfällt ?
        Bist du sicher, dass kein Verlust zum 31.12.16 festgestellt wurde? Sonst das FA fragen. Oder den Steuerberater, immerhin hast du den dafür bezahlt. Mit Elster hat das nämlich herzlich wenig zu tun.

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          #5
          AW: Verlustvortrag in steuererklärung nicht angegeben

          Was für einen Verlustfeststellungsbescheid hast du genau bekommen?

          "vortragsfähiger Gewerbeverlust" hört sich für mich nach einem Verlustvortrag für die Gewerbesteuer an - der kann in der Einkommensteuererklärung natürlich weder erklärt noch geltend gemacht werden.

          Trotzdem sollte das Finanzamt den aber (wenn denn jedes Jahr eine Gewerbesteuererklärung eingereicht wird) auch immer auf den 31.12. des jeweiligen Jahres feststellen und "fortschreiben".
          Dabei wirkt der sich allerdings erst dann aus, wenn irgendwann Gewinne erzielt werden - und auch nur bei der Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags.

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