Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Keine Steuerberechungnung mölgich, Hinweis Anlage Vorsorgeaufwand

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Hallo,
    Bisher konnte ich die letzten Jahre die Steuererklärung immer selbst erledigen,da ich wirklich wenig eintragen muss.Habe mich hier ein wenig durchgelesen,aber manche Sachen sind für mich schwer zu vertstehen.

    Als Neuling und sehr Unerfahrender habe auch das Problem mit Zeile 51.Da kann ich auch nur nein ankreuzen.Habe auch so einiges versucht aber es klappt nicht.Habe jetzt mal bei Elster angefragt und diese Antwort erhalten:

    die Steuerberechnung ist leider noch nicht aktuell - daher wird diese Meldung ausgegeben. Die Steuerberechnung wird erst mit dem nächsten Updates aktualisiert (Ende Februar). Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Steuerberechnung um einen Service der Finanzverwaltung handelt und die Steuererklärung auch ohne erfolgreiche Berechnung übermittelt werden kann. Wir bedauern Ihnen keine positive Antwort geben zu können.

    Kommentar


      #32
      Hallo,

      darum geht es ja schon die ganze Zeit, es ist nicht der einzige Fehler in der Steuerberechnung und wird mit einem Update behoben vielleicht Mitte bis Ende Februar stand mal so im Raum.
      Da hilft nur abwarten oder wer es ganz eilig hat schickt es eben ohne Steuerberechnung weg.
      Dabei ist zu beachten, dass die Finanzämter keinesfalls vor dem 28.02.2020 anfangen die Erklärungen für 2019 zu bearbeiten, weil alle Institutionen Zeit haben die entsprechenden Daten elektronisch zu übermitteln.

      Tschüß

      Kommentar


        #33
        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Dabei ist zu beachten, dass die Finanzämter keinesfalls vor dem 28.02.2020 anfangen die Erklärungen für 2019 zu bearbeiten, weil alle Institutionen Zeit haben die entsprechenden Daten elektronisch zu übermitteln.
        Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht.
        Wenn die Institutionen bis Ende Februar Zeit haben, dann heißt es doch nicht, dass alle auch erst Ende Februar übermitteln.

        Wenn also die für meinen Steuerfall relevanten Institutionen schon vorher übemittelt haben, was sollte mich hindern, meine Erklärung schon vorher abzuschicken?
        Und was sollte das Finanzamt daran hindern, vollständig vorliegende Erklärungen (inkl. der elektronisch übermittelten Daten) schon vor Ende der o.g. Frist zu bearbeiten?
        Das würde dort sicherlich einiges entzerren, wenn sich so früh wie möglich anfangen.


        Kommentar


          #34
          Woher soll das Finanzamt wissen dass

          Zitat von eugenkss Beitrag anzeigen
          die für meinen Steuerfall relevanten Institutionen schon vorher übemittelt haben
          ?

          Man kann ja nicht am 20. Februar veranlagen mit der Begründung, wird schon nichts mehr kommen.

          Mal davon abgesehen, dass die Software im Finanzamt ja auch nicht so plötzlich zur Verfügung steht.

          Kommentar


            #35
            Meist hängt es doch an der Lohnsteuerbescheinigung, also der elektronischen Übermittlung des Arbeitseinkommens vom Arbeitgeber, oder?
            Und dass mein Arbeitgeber dies schon elektronisch übermittelt hat, sehe ich doch daran, dass er mir als "Beleg der Übermittlung" den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung zuschickt, richtig?
            Wenn ich also meine Lohnsteuerbescheinigung schon bekommen habe, dann hat auch das FA diese Daten, und ich könnte meine Steuererklärung schon abschicken, oder?

            Dass bei den Finanzämtern die Software zur Bearbeitung der Steuererklärungen erst später vorliegt, macht als Grund hingegen Sinn.
            Das wurde aber in dem Beitrag, auf den ich geantwortet habe, nicht genannt...

            Kommentar


              #36
              Wenn ich selbst weiß, dass meine Bescheinigungen alle vorliegen, heißt das ja nicht, dass mein Finanzamt das ebenfalls weiß.

              Ich könnte ja z. B. 2019 einen neuen Riestervertrag abgeschlossen oder meinen Arbeitgeber gewechselt haben. Von solchen Änderungen

              erfährt mein für die Einkommensteuer zuständiges Finanzamt zunächst einmal nichts. Selbst wenn die Software des Finanzamts bereits Mitte

              Februar freigegeben wird, was in den letzten Jahren in manchen Bundesländern durchaus so war, wird zur Vermeidung von Doppelarbeit oder

              Fehlern erst Anfang März mit der Bearbeitung der Erklärungen für das letzte Jahr begonnen. Das ist jetzt schon seit Jahren gängige Praxis.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #37
                Hallo,
                Ich bekomme in der Steuerberechnung 2019 ebenfalls den Fehlertext, sobald ich eine Eintragung in Anlage G, Zeile 4 vornehme. Sachlich sehe ich keinen Zusammenhang zwischen Anlage G und "sonstigen Vorsorgeaufwendungen".
                Der Abbruch-Hinweis lässt sich wiederholt erzeugen mit verschiedenen Beträgen, 0 Euro, 1 Euro oder auch 2000 Euro.
                Ohne Eintrag in Anlage G rechnet Elster plausibel.
                In der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich Eintragungen in Zeile 4, 9, 11, 13 und 45 für Person A und 6 und 10 für Person B.
                Viele Grüße

                Kommentar


                  #38
                  Für welche Person wird die Anlage G erstellt? Hat diese Person nur gewerbliche Einkünfte?

                  Was passiert, wenn du den Eintrag in Zeile 45 der Anlage Vorsorgeaufwand entfernst?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #39
                    Anlage G wird für Person A erstellt und Person A hat z.B. Einkünfte gem. Anlage N und die entsprechenden Vorsorgeaufwendungen.

                    Wenn ich die Zeile 45 entferne, ändert das nichts am Ergebnis:
                    Sobald ein Wert in Anlage G, Zeile 4 eingetragen wird, kommt der Abbruch "... Angaben zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemacht, jedoch keine Eintragung zu Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung gemacht."
                    Ohne Anlage G rechnet Elster plausibel, jetzt natürlich ohne Eintrag in Zeile 45 einen anderen Wert.

                    Kommentar


                      #40
                      Ohne Anlage G rechnet Elster plausibel,
                      Dann wirst du auf das jetzt für Ende Februar angekündigte Update warten müssen. Die Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand ist leer?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #41
                        Charlie24
                        Vielen Dank für die Antworten! Dann mache ich nach dem Update weiter ...

                        Die Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand ist für Person A und B jeweils leer (nicht NEIN). Ist doch richtig, oder?

                        Kommentar


                          #42
                          Die Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand ist für Person A und B jeweils leer (nicht NEIN). Ist doch richtig, oder?
                          Leer lassen ist korrekt! Den Fehler mit der Anlage G konnte ich nachstellen, dafür ist kein Workaround möglich. Die Beifügung der Anlage S führt ebenfalls

                          zu diesem Fehler. Ist jemand hauptberuflich selbstständig, funktioniert die Steuerberechnung. Aber da darf in Zeile 51 auch Nein angekreuzt werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #43
                            Der Fehler in der Steuerberechnung bei Beifügung der Anlage G oder S müsste jetzt behoben sein. Er tritt jedenfalls bei mir nicht mehr auf.

                            Auch die Erklärung weiterer Vorsorgeaufwendungen sollte nicht mehr zu einem Abbruch der Steuerberechnung führen.

                            Unterhaltsaufwendungen werden nach wie vor nicht in die Berechnung einbezogen!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #44
                              Bei mir ist der Fehler bei Beifügung der Anlage G ebenfalls verschwunden und Elster rechnet plausibel.

                              Vielen Dank an alle, die an der Lösung mitgeholfen haben.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X