Eingaben aus Anlage Unterhalt fehlen in der Berechnung

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  • Peter Joe
    Neuer Benutzer
    • 01.01.2020
    • 1

    #1

    Eingaben aus Anlage Unterhalt fehlen in der Berechnung

    Guten Abend,

    ich habe meine erste Steuererklärung mit Elster quasi fertig, jedoch bekomme ich bei der Berechnung in der Übersicht keinerlei Unterhaltszahlungen angezeigt.

    Hier die Eckdaten:

    - Ich unterstütze den im Ausland lebenden Schwiegervater (bezieht Rente in Höhe von 200 Euro im Jahr).
    - Die Schwiegermutter lebt im gleichen Haushalt, ist noch nicht in Rente, verfügt aber über keine Einkünfte. Ich habe die Schwiegermutter in Zeile 35 angegeben
    - die Renteneinkünfte habe ich in Zeile 47 angegeben
    - Angabe in Zeile 6 über die Anzahl der Bewohner die im Haushalt lebten (Antwort: 2)

    Die Angabe ist analog zu der Anlage U aus dem Vorjahr die ich händisch ausgefüllt habe und welche in dem Steuerbescheid auch Berücksichtigung fand.

    Bei der Berechnung bekam ich jedoch folgenden Hinweis aus dem ich nicht schlau werde:

    EHW Elster-/Steubel-Hinweise

    01.01.2020


    Berechnung

    für 2019 über Einkommensteuer

    Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren.

    Bei den erklärten Unterhaltsleistungen wurde ein Ehegatte im gleichen Haushalt erklärt, für den kein Abzugsbetrag beantragt wurde. Dieser wurde nicht berücksichtigt.

    Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).




    Besonders der erste Satz macht nicht wirklich Sinn, oder? An keiner Stelle musste ich angeben, wann ich im Inland ansässig war. Woher soll die Angabe kommen?

    Die beiden anderen Sätze interpretiere ich als reine Hinweise aber nehme an, dass daraus kein Fehler entstehen kann. Die Angaben in Zeile 6 und 35 sind ja zutreffend.

    Wäre für Hinweise sehr dankbar.

    Liebe Grüße,

    Peter
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Das nachzustellen, ist mir heute zu spät. Vielleicht schaue ich mit das morgen mal genauer an. Die Steuerberechnung ist im Moment an einigen Stellen fehlerhaft.

    Hallo, ich bekomme bei der Steuerberechnung meiner 2019 Einkommensteuererklärung folgende Mitteilung im generierten PDF: AHW Abbruch-Hinweise Anlage Vorsorgeaufwand: Angaben zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemacht, jedoch keine Eintragung zu Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung gemacht. DHW Dokumentations-Hinweise
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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