Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR 2019 - Entnahmen und Einlagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR 2019 - Entnahmen und Einlagen

    Hallo,
    sind Entnahmen und Einlagen jetzt zwingend einzutragen auch wenn keine Schuldzinsen, Fahrtkosten usw. entstanden sind?

    #2
    Hallo housemarc,

    wenn die Plausibilitätsprüfung einen Eintrag fordert, kann ich mir gut vorstellen, dann musst du notfalls eine Null eintragen.
    Das sollte aber in den Vorjahren auch nicht anders gewesen sein.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Hi zusammen,

      Wollte gerade ein ähnliches Thema eröffnen, da ich das gleiche Problem habe. Ich kenne mich generell nicht sonderlich gut mit dem ganzen Thema Steuer aus und habe deshalb erstmal recherchieren müssen, was genau mit "Entnahmen und Einlagen" gemeint ist. So wie ich es verstehe, geht es mal abgesehen von Sacheinlagen und -entnahmen vor Allem um Kontoaktivitäten zwischen privatem und Geschäftskonto.

      Meine Einnahmen meiner nebenberuflichen Selbstständigkeit als Musiker beschränken sich derzeit auf YouTube, Spotify und einige kleine Auftritte im Jahr. Ich besitze nicht mal ein separates Konto dafür, ergo gibt es immer wieder Mal "Entnahmen" und auch "Einlagen" gibt es zur Genüge, da ich für neue Instrumente oder Ähnliches im Jahr meistens mehr ausgebe, als ich verdiene.

      Dennoch leuchtet es mir nicht ein, wie ich das unter dem Punkt "Entnahmen und Einlagen" festhalten soll.

      @holzgoe:
      Eine Null einzutragen erscheint mir falsch, weil nicht nur der Wert sondern auch eine Beschreibung verlangt wird. In den Vorjahren war es durchaus anders. Für 2018 (auch erst kürzlich ausgefüllt) hatte ich zum Beispiel keinerlei Probleme.

      Kann vielleicht sonst noch jemand weiterhelfen?

      Danke & Viele Grüße

      Spechti

      Kommentar


        #4
        Die EIngabehilfe meint dazu:

        Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert - gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer - anzusetzen (vergleiche Ausführungen zu Zeile 18)

        Kommentar


          #5
          Die EIngabehilfe meint dazu:

          Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert - gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer - anzusetzen (vergleiche Ausführungen zu Zeile 18)
          Danke für deine Antwort L. E. Fant, aber die Eingabehilfe hab ich natürlich selbst auch schon gelesen und ehrlich gesagt, bringt sie mich nicht viel weiter und beantwortet auch meine Fragen oben nicht...

          Viele Grüße

          Spechti

          Kommentar


            #6
            Zitat von Spechti Beitrag anzeigen

            Danke für deine Antwort L. E. Fant, aber die Eingabehilfe hab ich natürlich selbst auch schon gelesen und ehrlich gesagt, bringt sie mich nicht viel weiter und beantwortet auch meine Fragen oben nicht...

            Viele Grüße

            Spechti
            Ich stehe vor dem selben Problem. Hast du mittlerweile rausgefunden, was da einzutragen ist?

            Kommentar


              #7
              Hi xone22,

              Nicht wirklich, ich hab es so gemacht wie in ein paar anderen Threads beschrieben. Sprich beides angegeben mit 0. Glaube kaum, dass das so richtig ist, aber ich habe leider nirgends eine bessere Lösung gefunden.

              Viele Grüße

              Spechti

              Kommentar


                #8
                Glaube kaum, dass das so richtig ist,
                Ich auch nicht! Was alles zu den Einlagen und Entnahmen rechnet, ist hier schon öfter beispielhaft beschrieben worden.

                https://forum.elster.de/anwenderforu...le-125-und-126
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  ... bin Einzelunternehmer (PV-Anlage auf eigenem Hausdach) und habe als Betriebsausgaben nur AfA.
                  Habe gestern die 2019 EÜR und VAEÜR befüllt und ebenfalls die Fehlermeldungen bekommen (Entnahmen & Einlagen fehlen).
                  Habe dann die Felder "Bescheibung" ausgefüllt mit den Worten "Entnahmen" und "Einlagen" und die Weret 0,00 eingegeben. Hat alles soweit funktioniert. Lediglich beim Versuch Speichern und Formular verlassen kommt die
                  Fehlermeldung "Fehlende Zugriffsberechtigung" und zwangsweise ausgelogged !
                  Ob das in einem Zusammenhang steht - weiss ich nicht.
                  Gestern (Samstag 28.02.2020) hatte ich zwischendurch eine andere Meldung gesehen, dass Wartungsarbeiten am System gemacht werden.
                  Das war bei dem Versuch eine neue 2019 EÜR & VAEÜR anzulegen.
                  Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                  Diese Galerie hat 1 Bilder

                  Kommentar


                    #10
                    ... es scheine tatsächlich Systemprobleme zu bestehen (heute 29.03.2020 ca. 08:53)
                    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                    Diese Galerie hat 1 Bilder

                    Kommentar


                      #11
                      ... mit den Worten "Entnahmen" und "Einlagen" und die Weret 0,00 eingegeben. Hat alles soweit funktioniert.
                      Keinerlei Eigenstromverbrauch?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Noch ein Versuch, bevor ich doch Einlagen und Entnahmen mit 0 in der EÜR eintrage...
                        Bin neben meinem Studium als Kleinunternehmer als Musiker tätig. Wenn ich mir jetzt ein Mikrofon gekauft habe und die Besorgung mit dem öffentlichen Nahverkehr getätigt habe, würde ich dann als Einlage den Betrag der Rechnung von Mikrofon und Ticket vermerken? Und die Entnahmen wären dann der Gesamtbetrag der Rechnungen, die ich selber gestellt habe, also das Geld, was ich verdient habe?

                        Wohlgemerkt finde ich es extrem schwierig als Künstler zwischen privat und betrieblich zu differenzieren...

                        Kommentar


                          #13
                          Mal so generell: Irgendwie sind "Einlagen" und "Entnahmen" in diesem Zusammenhang doch ziemlich sinnfrei, wenn man gar kein "betriebliches Bankkonto" hat (wie weiter oben aus der Eingabehilfe zitiert wurde). Angenommen, die PV-Einspeisevergütung landet einfach auf dem privaten Girokonto, wo auch das Gehalt draufkommt, die Miete weggeht und man im Supermarkt den Privateinkauf mit der Girocard bezahlt.- was sollen denn dann "Einlagen" und "Entnahmen" sein?

                          Natürlich muss der Eigenstromverbrauch versteuert werden (und auch die Einnahmen als Musiker und was man halt sonst so nebenbei alles macht) - aber das ist ja alles auch ohne betriebliches Bankkonto möglich, und "Einlagen" und "Entnahmen" ergeben dann meiner Meinung nach einfach keinen Sinn. (Abgesehen davon, dass die Angaben ohnehin nutzlos sind, wenn man gar keine Schuldzinsen geltend macht.)

                          Daher bin ich eigentlich der Meinung, dass man ohne betriebliches Bankkonto (und ohne betrieblich anzusetzende Schuldzinsen) bei "Einlagen" und "Entnahmen" ungestraft 0 reinschreiben kann.

                          Oder ist es wirklich erforderlich, bei einem Eigenstromverbrauch von 119 € inkl. Mwst. in der EÜR 100 € Erlöse, 19 € vereinnahmte Umsatzsteuer und 119 € Entnahme anzugeben?
                          Und parallel dazu, wenn z.B. eine Reparatur 119 € inkl. Mwst. gekostet hat, 100 € Instandhaltung, 19 € gezahlte Vorsteuer und 119 € Einlage?
                          Also alle Geldbewegungen gegen Privatkonten buchen? Das wäre aber doch mit Kanonen auf Spatzen (und quasi schon fast doppelte Buchführung)... ich verwende da als Gegenkonto im SKR03 stets 1371 "Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG, nicht ergebniswirksam", weil man halt in der Buchhaltung rein technisch ein Gegenkonto braucht (es könnte ja auch ein betriebliches Bankkonto geben), aber der Sinn einer EÜR ist ja gerade, dass einen nur die Einnahmen und Ausgaben interessieren und eben nicht irgendwelche Bank- oder sonstige Konten.

                          Naja, nur meine Meinung ausm Bauch raus (und 35 Jahren betrieblicher Praxis, wobei ich zugegebenermaßen bilanztechnisch fitter bin als bei EÜR).

                          Kommentar


                            #14
                            Sicher kann man den Standpunkt vertreten, dass die Erfassung von Entnahmen und Einlagen nur im Zusammenhang mit Schuldzinsen praktische Bedeutung hat,

                            andererseits ist es doch auch nicht dramatisch so etwas wie den Eigenstromverbrauch zusätzlich als Nutzungsentnahme einzutragen, es kostet ja nichts.

                            Die Fahrtkosten eines nicht zum Betriebsvermögen gehörenden privaten PKW müssen schon seit Jahren als Nutzungseinlage erfasst werden, das wird nämlich

                            bei der Plausibilitätsprüfung schon länger beanstandet. Mir widerstrebt es halt, auch in den Fällen 0,00 einzutragen, wo eine Nutzungsentnahme oder -einlage

                            direkt aus den Einträgen in der EÜR ablesbar ist. Dass sich bei einer PV-Anlage die Einrichtung eines eigenen Geschäftskontos nicht lohnt, verstehe ich ja,

                            aber meine Bankingsoftware würde mir den gesamten privaten Bereich auf Knopfdruck liefern. Da müsste ich nur einmal einen Bericht konfigurieren, der die

                            Betriebseinnahmen und -ausgaben aus einer PV-Anlage nicht enthält. Buchen müsste ich da gar nichts, bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist man

                            bekanntlich nicht buchführungspflichtig, auch für die Gewinnermittlung selbst taugt eine Auswertung der Bankingsoftware. Solche Programme sind doch weit

                            verbreitet und auch billiger als eine Buchhaltungssoftware.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,

                              und wegen dem Unfug in der EÜR soll ich mir eine Bankingsoftware kaufen,
                              damit ich noch mehr zum Rätseln beim Eintragen habe?
                              Es ist ja nicht jeder gelernter Buchhalter
                              Eine -0- eintragen und fertig

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X