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Fahrkarten DB Einkommenssteuererklärung

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    Fahrkarten DB Einkommenssteuererklärung

    Hallo Zusammen,

    vorweg möchte ich erwähnen, dass dies meine erste Steuererklärung ist und bitte deshalb um etwas Nachsicht, da meine Recherchen nichts Stichhaltiges ergeben haben.


    Ich studiere seit einem Semester an einer Hochschule, welche mit der Deutschen Bahn kein Studiticket verhandelt hat. Das heißt, ich muss je eine Fahrkarte pro Verkehrsnetz kaufen (in Summe also zwei Tickets, genauer 63,00 + 75,00 pro Monat). Dazu kommt eine Entfernung von 5 km pro Strecke zum nächsten Bahnhof.

    Nun meine Frage: Was davon kann ich in meiner Einkommenssteuererklärung im Elster eportal angeben? Und wo?


    Danke für eure Hilfe.

    Liebe Grüße

    #2
    Bei einem Vollzeitstudium kann man für die Wege zur Hochschule die Entfernungspauschale geltend machen. Wenn die tatsächlichen ÖPNV-Kosten

    höher sind, als die 30 Cent je Entfernungskilometer, werden diese anerkannt. Ob als Werbungskosten oder nur als Sonderausgaben, hängt davon ab,

    ob du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Für Sonderausgaben gibt es ab 2019 eine eigene Anlage Sonderausgaben, Werbungskosten

    sind üblicherweise in der Anlage N zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei einem Vollzeitstudium kann man für die Wege zur Hochschule die Entfernungspauschale geltend machen. Wenn die tatsächlichen ÖPNV-Kosten

      höher sind, als die 30 Cent je Entfernungskilometer, werden diese anerkannt. Ob als Werbungskosten oder nur als Sonderausgaben, hängt davon ab,

      ob du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Für Sonderausgaben gibt es ab 2019 eine eigene Anlage Sonderausgaben, Werbungskosten

      sind üblicherweise in der Anlage N zu erklären.


      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      Da ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, muss ich die ÖPNV-Kosten beziehungsweise die Entfernungspauschale als Sonderausgaben eintragen, habe ich das richtig verstanden?

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        #4
        Man kann die Entfernungspauschale bzw. die ÖPNV-Kosten schon bei den Werbungskosten erklären, das Finanzamt wird sie aber aufgrund der Gesetzeslage

        vorläufig nur als Sonderausgaben berücksichtigen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Blsi Beitrag anzeigen
          Da ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, muss ich die ÖPNV-Kosten beziehungsweise die Entfernungspauschale als Sonderausgaben eintragen, habe ich das richtig verstanden?
          Das kommt darauf an, warum du die Steuererklärung abgibst. Lohnsteuer vom Ferienjob erstatten bekommen? Da sind Sonderausgaben OK. Verlustvortrag aufbauen? Da müssen es Werbungskosten sein, die dann vom FA vorläufig als Sonderausgaben gewertet werden.

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Das kommt darauf an, warum du die Steuererklärung abgibst. Lohnsteuer vom Ferienjob erstatten bekommen? Da sind Sonderausgaben OK. Verlustvortrag aufbauen? Da müssen es Werbungskosten sein, die dann vom FA vorläufig als Sonderausgaben gewertet werden.
            Richtig, ich gebe sie aufgrund der Lohnsteuer des Ferienjobs ab.

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              #7
              Zitat von Blsi Beitrag anzeigen
              Richtig, ich gebe sie aufgrund der Lohnsteuer des Ferienjobs ab.
              Und der hat soviel eingebracht, dass man sich um Sonderausgaben Gedanken machen muss?
              Grundfreibetrag ist 9000, dazu 1000 Werbungskostenpauschale. Dann Krankenversicherung, und wenn das nicht reicht, dann kann man über Ausbildungskosten nachdenken.

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