Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eingabe Elster 2019 - Zuzug aus dem Ausland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eingabe Elster 2019 - Zuzug aus dem Ausland

    Guten Morgen,

    ich hoffe das ich hier richtig bin und jemand eine Lösung für meine Fragen hat.

    Kurz zum Sachverhalt:

    Für 2019 soll eine gemeinsame Veranlagung erfolgen.
    Meine Frau - brasilianische Staatsangehörige - ist zum 01.03.2019 nach Deutschland zu mir gezogen. Wir haben im April geheiratet und nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und Gestattung der Erwerbstätigkeit im Oktober hat Sie eine Beschäftigung aufgenommen (ab November).

    Die Grundeinstellung sind klar - Eingabe Anlage N/Hauptvordruck etc.

    Nun zu den Fragen:

    1. Die Zeiten vor Einreise müssen die irgendwo hinterlegt werden? Was für Unterlagen sind beizubringen?
    2. Kosten für Integrationskurse sind diese absetzbar? Wenn ja, wo sind diese zu hinterlegen?

    Für eine kurze Hilfe wäre ich dankbar.

    Liebe Grüße

    #2
    Es gibt unter Weitere Anlagen eine Anlage WA-ESt. Dort kann man Angaben zum Zuzug machen. Die vor dem Zuzug erzielten Einkünfte müssen erklärt

    und ggf. belegt werden. Die 2. Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es gibt unter Weitere Anlagen eine Anlage WA-ESt. Dort kann man Angaben zum Zuzug machen. Die vor dem Zuzug erzielten Einkünfte müssen erklärt

      und ggf. belegt werden. Die 2. Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung
      Danke! Die Anlage hatte ich auch schon gesehen. Da dort alle Angaben in Euro stehen, muss ich also den brasilianischen Real in Euro umrechnen?

      Kommentar


        #4
        Da dort alle Angaben in Euro stehen, muss ich also den brasilianischen Real in Euro umrechnen?
        Genauso ist das! Du musst nach den amtlichen Umrechnungskursen 2019 suchen, die werden monatlich vom BMF veröffentlicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X