Guten Morgen,
ich hoffe das ich hier richtig bin und jemand eine Lösung für meine Fragen hat.
Kurz zum Sachverhalt:
Für 2019 soll eine gemeinsame Veranlagung erfolgen.
Meine Frau - brasilianische Staatsangehörige - ist zum 01.03.2019 nach Deutschland zu mir gezogen. Wir haben im April geheiratet und nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und Gestattung der Erwerbstätigkeit im Oktober hat Sie eine Beschäftigung aufgenommen (ab November).
Die Grundeinstellung sind klar - Eingabe Anlage N/Hauptvordruck etc.
Nun zu den Fragen:
1. Die Zeiten vor Einreise müssen die irgendwo hinterlegt werden? Was für Unterlagen sind beizubringen?
2. Kosten für Integrationskurse sind diese absetzbar? Wenn ja, wo sind diese zu hinterlegen?
Für eine kurze Hilfe wäre ich dankbar.
Liebe Grüße
ich hoffe das ich hier richtig bin und jemand eine Lösung für meine Fragen hat.
Kurz zum Sachverhalt:
Für 2019 soll eine gemeinsame Veranlagung erfolgen.
Meine Frau - brasilianische Staatsangehörige - ist zum 01.03.2019 nach Deutschland zu mir gezogen. Wir haben im April geheiratet und nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und Gestattung der Erwerbstätigkeit im Oktober hat Sie eine Beschäftigung aufgenommen (ab November).
Die Grundeinstellung sind klar - Eingabe Anlage N/Hauptvordruck etc.
Nun zu den Fragen:
1. Die Zeiten vor Einreise müssen die irgendwo hinterlegt werden? Was für Unterlagen sind beizubringen?
2. Kosten für Integrationskurse sind diese absetzbar? Wenn ja, wo sind diese zu hinterlegen?
Für eine kurze Hilfe wäre ich dankbar.
Liebe Grüße
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