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    Gerichtskosten absetzen

    Hallo allerseits, ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.
    Ich bin Einzelunternehmer und mache die Steuererklärung per Elster.
    Dieses Jahr musste ich Gerichtskosten zahlen (500 Euro netto), für einen betrieblichen Prozess.
    Es sind also Betriebsausgaben.
    Meine Frage: Gebe ich die Summe in der EÜR an, und unter welchem Punkt?
    Wäre es richtig, einzutragen als "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" Nr. 52 ?

    Nach langem Suchen online bin immer noch ratlos und für Hilfe dankbar.
    Freundliche Grüße
    Leosonkel

    #2
    Bei der EÜR für das Jahr 2019 haben sich die Zeilennummern gegenüber den Vorjahren erheblich verändert.

    In der Zeile 52 sind jetzt die Kosten für Rechts- und Steuerberatung sowie für die Buchführung zu erklären. Da könnte das durchaus hin passen.

    Die übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben gehören jetzt in die Zeile 66. Da kann man Prozesskosten auch erklären, so ganz genau

    wird das nirgendwo beschrieben. Zur Zeile 52 steht in der amtlichen Anleitung nichts drin
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo, Danke für die Info!
      Ich habe die EÜR 2019 noch nicht geöffnet. Mache ich voraussichtlich Morgen. Die 52 und 66 schaue ich mit dann genauer an.
      Gruß, Leosonkel
      Freundliche Grüße
      Leosonkel

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