Hallo allerseits, ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.
Ich bin Einzelunternehmer und mache die Steuererklärung per Elster.
Dieses Jahr musste ich Gerichtskosten zahlen (500 Euro netto), für einen betrieblichen Prozess.
Es sind also Betriebsausgaben.
Meine Frage: Gebe ich die Summe in der EÜR an, und unter welchem Punkt?
Wäre es richtig, einzutragen als "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" Nr. 52 ?
Nach langem Suchen online bin immer noch ratlos und für Hilfe dankbar.
Ich bin Einzelunternehmer und mache die Steuererklärung per Elster.
Dieses Jahr musste ich Gerichtskosten zahlen (500 Euro netto), für einen betrieblichen Prozess.
Es sind also Betriebsausgaben.
Meine Frage: Gebe ich die Summe in der EÜR an, und unter welchem Punkt?
Wäre es richtig, einzutragen als "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" Nr. 52 ?
Nach langem Suchen online bin immer noch ratlos und für Hilfe dankbar.
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