Unterhalt Jugendamt - wo eintragen?

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  • schmidt1986
    Neuer Benutzer
    • 01.03.2013
    • 55

    #1

    Unterhalt Jugendamt - wo eintragen?

    Hallo,

    Person A erhält vom Jugendamt Unterhalt.
    Wo in Anlage SO (Mein Elster) trage ich den Wert ein?

    Danke.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo

    nirgends

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • schmidt1986
      Neuer Benutzer
      • 01.03.2013
      • 55

      #3
      Warum wird das nicht angegeben, das ist doch auch eine Einnahme.

      Aber danke für den Hinweis.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Weil steuerfreie Einnahmen nur in Ausnahmefällen (z. B. Progressionsvorbehalt) in der Steuererklärung anzugeben sind.

        Wenn das Jugendamt allerdings Unterhaltsvorschuss für ein Kind bezahlt, ist die Zahlung dem Grunde nach in der Anlage Kind anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • schmidt1986
          Neuer Benutzer
          • 01.03.2013
          • 55

          #5
          Das Jugendamt zahlt einen Vorschuss, den der Vater irgendwann zurückzahlen muss.

          Wo genau kommt es in Anlage Kind rein?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45931

            #6
            Der Betrag selbst ist nicht einzutragen. Der Bezugszeitraum ist für den Fall eines Antrags auf Übertragung des Kinderfreibetrags (Zeile 43) in Zeile 44 anzugeben.

            Wenn kein Antrag gestellt wird, muss auch keine Angabe erfolgen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • schmidt1986
              Neuer Benutzer
              • 01.03.2013
              • 55

              #7
              Alles klar.
              Danke.

              Kommentar

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