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Weil steuerfreie Einnahmen nur in Ausnahmefällen (z. B. Progressionsvorbehalt) in der Steuererklärung anzugeben sind.
Wenn das Jugendamt allerdings Unterhaltsvorschuss für ein Kind bezahlt, ist die Zahlung dem Grunde nach in der Anlage Kind anzugeben.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Der Betrag selbst ist nicht einzutragen. Der Bezugszeitraum ist für den Fall eines Antrags auf Übertragung des Kinderfreibetrags (Zeile 43) in Zeile 44 anzugeben.
Wenn kein Antrag gestellt wird, muss auch keine Angabe erfolgen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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