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Entlastungsbeitrag / Bescheidbekanntgabe

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    Entlastungsbeitrag / Bescheidbekanntgabe

    Hallo!! Ich mache erstmalig meine Steuererklärung in Elster und nicht über ein Buchhaltungsprogramm. Ich habe soweit alles eingegeben, aber es kommen folgende Fehermeldungen, die ich nicht verstehe. Kann es daran liegen, dass die Formulare (hier der Mantelbogen) noch nicht freigeschaltet wurde. Hier sind die Fehler, die bei mir angezeigt werden:

    1.
    So habe ich z.B. bei der Form der Bescheidbekanntgabe in Zeile 36 folgendes angekreuzt, da ich keinen Steuerberater oder eine andere Person habe, der den Bescheid bekommen soll.
    36

    Ich willige in die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ein.
    Zeile 36

    Die Hinweise zur Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form habe ich zur Kenntnis genommen.

    Fehlermeldung hier: Sie können nur eine Form der Bescheidbekanntgabe auswählen.
    Warum?? Wo, ich doch nur die obigen Kästchen angekreuzt habe.


    2. Fehlermeldung
    Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurden Angaben gemacht. Geben Sie bitte auch an, ob eine / mehrere volljährige Person(en) in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war(en), für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand.
    Mögliche Fehlerquellen
    • Anlagen Kind / Anlage Kind 1. Eintrag (Henri)
      • 7 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    • Anlagen Kind / Anlage Kind 2. Eintrag (Philipp Hardi)
      • 7 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Auch hier habe ich richtig angeklickt, dass KEINE zweite volljährige Person in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war. Trotzdem kommt die Meldung.

    Was habe ich hier falsch gemacht ???

    Oder ist das Elster-Formular einfach noch fehlerhaft, weil es noch nicht freigeschaltet wurde?

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Liebe Grüße
    A


    #2
    Du schreibst hier im Unterforum von ElsterFormular, dem Windowsprogramm der Steuerverwaltung. Da gibt es keine Seite 7 bei der Anlage Kind!

    Du bist offensichtlich mit der Webanwendung Mein ELSTER unterwegs oder?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, ich bin mit MEIN ELSTER unterweges. Wo muss ich da hin ?

      Kommentar


        #4
        Bei ElsterFormular kann auch in Zeile 36 nichts angekreuzt werden.

        Kommentar


          #5
          Doch, habe ich doch oben reinkopiert...

          Kommentar


            #6
            Zitat von AndreaF Beitrag anzeigen
            Doch, habe ich doch oben reinkopiert...
            Du bist ja auch in Mein ELSTER unterwegs. Dein Doppelposting habe ich geschlossen. Die Angaben auf Seite 7 der Anlage Kind müssen wie folgt aussehen:

            Alleierziehend.JPG



            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Kommentar


              #7
              Vielen Dank für die Antwort. Aber genauso habe ich es auch ausgefüllt und trotzdem kommt die Fehlermeldung... Woran kann das liegen??

              Kommentar


                #8
                Jetzt habe ich es hingekriegt, worum auch immer. Vielen Dank.
                Aber jetzt kommt ein neuer Fehler. Auch das verstehe ich nicht. Kannst DU mir da bitte helfen??

                Werden Angaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten getätigt, so sind stets auch Angaben zu Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters, Zeitraum der Dienstleistung und Gesamtaufwendungen der Eltern zu tätigen.
                Mögliche Fehlerquellen
                • Anlagen Kind / Anlage Kind 1. Eintrag (Henri)
                  • 11 - Kinderbetreuungskosten
                • Anlagen Kind / Anlage Kind 2. Eintrag (Philipp Hardi)
                  • 11 - Kinderbetreuungskosten
                Aber ich habe keine Kinderbetreuungskosten, die getätigt wurden... Was mache ich hier falsch??

                Kommentar


                  #9
                  Wahrscheinlich hast du im Abschnitt Kinderbetreuungskosten Angaben zur Haushaltszugehörigkeit gemacht. Der Abschnitt muss komplett leer bleiben!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ich habe es so eingetragen:
                    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende1. Eintrag


                    Zeile 49
                    Das Kind war mit mir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet vom - bis:(TT.MM-TT.MM)
                    Kennzahl142
                    Zeile 50
                    Für das Kind wurde mir Kindergeld ausgezahlt vom - bis:(TT.MM-TT.MM)
                    Kennzahl144
                    Zeile 51
                    Außer mir war(en) in der gemeinsamen Wohnung eine / mehrere volljährige Person(en) gemeldet, für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand
                    Keine AngabeJaNeinKennzahl146
                    Zeile 51
                    Falls ja: vom - bis(TT.MM-TT.MM)
                    Kennzahl147
                    Zeile 52
                    Es bestand eine Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einer weiteren volljährigen Person, für die (zeitweise) kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand
                    Keine AngabeJaNeinKennzahl149
                    Zeile 52
                    Falls ja: vom - bis(TT.MM-TT.MM)
                    Kennzahl150 Haushaltsgemeinschaft mit weiteren volljährigen Personen, für die keine Anlage(n) Kind beigefügt ist / sind

                    Neuer Eintrag
                    Zeile 53
                    Name, Vorname

                    Zeile 54
                    Verwandtschaftsverhältnis

                    Vorschläge anzeigen
                    Zeile 54
                    Beschäftigung / Tätigkeit

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                      #11
                      Hurra, ich habe es . Vielen Dank!! Hatte da ein Datum eingetragen, wo es nicht hingehörte.
                      Jetzt habe ich nur noch eine Fehlermeldung und zwar diese. Kannst Du mir bitte da auch noch helfen?? Gefundene Fehler und Konflikte

                      • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Sie können nur eine Form der Bescheidbekanntgabe auswählen.
                        Mögliche Fehlerquellen
                        • Hauptvordruck / Auswahl der Bekanntgabe des Steuerbescheids
                          • 5 - Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an die steuerpflichtige Person und gegebenenfalls den Ehegatten / Lebenspartner(in)
                          • 6 - Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an eine Angehörige / einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe
                          • 7 - Bescheidbekanntgabe in Papierform an eine andere Person
                      Ich hatte 5 angekreuzt und darunter, dass ich es zur Kenntnis genomme habe . Was ist daran falsch?

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                        #12
                        Du musst keinen Antrag auf Seite 5 stellen. Ohne den Antrag auf elektronische Bekanntgabe bekommst du deinen Steuerbescheid wie bisher in Papierform.

                        Die Bescheiddaten des Erstbescheids werden auch ohne diesen Antrag in deinem Konto zum Abruf bereitgestellt, verbindlich ist wie bisher allein der Papierbescheid.

                        Wenn du den Antrag stellst, wird der Steuerbescheid nur elektronisch an dein Konto bekanntgegeben, ausdrucken musst du den Bescheid dann selbst.

                        Wenn du das wirklich möchtest, darfst du nur auf Seite 5 Angaben machen, die Folgeseiten 6 und 7 müssen leer bleiben.

                        In der Navigationsansicht darf nur die Seite 5 blau hinterlegt sein, so wie hier gezeigt:

                        Bekanntgabe.JPG

                        Noch ein Tipp: Falls nach der Beseitigung aller Fehler die Steuerberechnung nicht funktioniert, solltest du mit der Übermittlung der Erklärung warten.

                        Im Moment können Erklärungen für 2019 ohnehin noch nicht bearbeitet werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Vielen Dank, Du bist der Beste!! Diese Fehlermeldungen hatten mir schlaflose Nächte bereitet. Dann weiß ich jetzt, was ich zu tun habe. Ich glaube, ab 20.3. funktioniert die Abgabe erst, oder?
                          Liebe Grüße, Andrea

                          Kommentar


                            #14
                            Leider kommt doch noch eine Meldung am Anfang...... Ich will keinen Steuerberater o.ä.. Warum kommt diese Meldung??

                            Das Zertifikat der Angehörigen / des Angehörigen der steuerberatenden Berufe basiert auf der Identifikationsnummer (IdNr.). Die im Zertifikat angegebene Identifikationsnummer entspricht jedoch der Identifikationsnummer der steuerpflichtigen Person oder der Identifikationsnummer der Ehefrau / Person B (Ehegatte B / Lebenspartner[in] B nach dem LPartG). Falls Sie als Angehörige(r) der steuerberatenden Berufe Ihre eigene Steuererklärung abgeben, wählen Sie bitte die 'Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an die steuerpflichtige Person und gegebenenfalls den Ehegatten / Lebenspartner' aus.

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                              #15
                              Die Abgabe würde auch jetzt schon funktionieren, aber es eilt wirklich nicht. Was den Fehler angeht, solltest du auf den Seite 6 und 7 des Hauptvordrucks

                              nachsehen, ob es dort noch Einträge gibt. Die müssen gelöscht werden. Auf Anhieb sagt mir diese Fehlermeldung nämlich auch nichts.

                              Diese elektronische Bekanntgabe gibt es erstmals für 2019, damit habe ich noch keine Erfahrung.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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