Bei der Erklärung für 2018 ist mir aufgefallen, dass bei Übernahme (von Werten aus Belegen/Bescheinigungen) zweier Lohnsteuerbescheinigungen für dieselbe Person, meistens die exakten Werte (inkl. Nachkommastellen) aufaddiert wurden bevor ein gerundeter Wert ins Formular übernommen wurde. Es wurden aber auch gerundete Werte aufaddiert und dann übernommen. So kam es zu z.B. leicht unterschiedlichen (übernommenen Werten) für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur GRV. Ich denke die Übernahme und Berechnung aus den Bescheinigungen sollte einheitlich implementiert sein (was auch immer die korrekte Variante ist: erst addieren dann runden oder andersum)
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Zusammenführung mehrerer Lohnsteuerbescheinigungen aus Belegen/Bescheinigungen
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Das hat mit Mein Elster eigentlich nichts zu tun. Die Formulare für die Einkommensteuererklärung geben für bestimmte Werte die Angabe von gerundeten Werten vor, für andere die Angabe der Centbeträge. Z. B. wird der Bruttoarbeitslohn immer nach unten gerundet, die einbehaltene Steuer selbst aber in Euro und Cent angegeben.
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Den Vorschlag solltest du besser der Elster-Hotline schicken. Die Entwickler lesen hier im Anwenderforum nämlich nur selten mit.
https://www.elster.de/elsterweb/hotline-kontakt/formFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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das Problem mit Rundungsdifferenzen kennt jeder Buchhalter. Und das gibt es sogar wenn immer in der gleichen Weise gerundet wird.
werden auf volle EURO aufgerundet. Wenn die Beiträge aus mehr als einer Lohnsteuerbescheinigung stammen, sollten die Anteile beim Bescheinigungsabruf
rechnerisch in gleicher Weise behandelt werden. Entweder zuerst addieren und dann aufrunden oder einzeln aufrunden und dann addieren. Das sollte bei den
Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteilen nicht unterschiedlich gehandhabt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
Bei den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen zur gesetzlichen Rentenversicherung darf es eigentlich keine Rundungsdifferenzen geben, die Beitragsanteile
werden auf volle EURO aufgerundet.
AN-Beiträge zur RV werden aufgerundet, AG-Beiträge abgerundet. Also 1€ Differenz.mfg. - Kent
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AN-Beiträge zur RV werden aufgerundet, AG-Beiträge abgerundet. Also 1€ Differenz.
Genaue gesetzliche Vorschriften gibt es da wohl ohnehin nicht?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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