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Zusammenführung mehrerer Lohnsteuerbescheinigungen aus Belegen/Bescheinigungen

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    Zusammenführung mehrerer Lohnsteuerbescheinigungen aus Belegen/Bescheinigungen

    Bei der Erklärung für 2018 ist mir aufgefallen, dass bei Übernahme (von Werten aus Belegen/Bescheinigungen) zweier Lohnsteuerbescheinigungen für dieselbe Person, meistens die exakten Werte (inkl. Nachkommastellen) aufaddiert wurden bevor ein gerundeter Wert ins Formular übernommen wurde. Es wurden aber auch gerundete Werte aufaddiert und dann übernommen. So kam es zu z.B. leicht unterschiedlichen (übernommenen Werten) für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur GRV. Ich denke die Übernahme und Berechnung aus den Bescheinigungen sollte einheitlich implementiert sein (was auch immer die korrekte Variante ist: erst addieren dann runden oder andersum)

    #2
    Das hat mit Mein Elster eigentlich nichts zu tun. Die Formulare für die Einkommensteuererklärung geben für bestimmte Werte die Angabe von gerundeten Werten vor, für andere die Angabe der Centbeträge. Z. B. wird der Bruttoarbeitslohn immer nach unten gerundet, die einbehaltene Steuer selbst aber in Euro und Cent angegeben.

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      #3
      Den Vorschlag solltest du besser der Elster-Hotline schicken. Die Entwickler lesen hier im Anwenderforum nämlich nur selten mit.

      https://www.elster.de/elsterweb/hotline-kontakt/form
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        das Problem mit Rundungsdifferenzen kennt jeder Buchhalter. Und das gibt es sogar wenn immer in der gleichen Weise gerundet wird.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          das Problem mit Rundungsdifferenzen kennt jeder Buchhalter. Und das gibt es sogar wenn immer in der gleichen Weise gerundet wird.
          Bei den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen zur gesetzlichen Rentenversicherung darf es eigentlich keine Rundungsdifferenzen geben, die Beitragsanteile

          werden auf volle EURO aufgerundet. Wenn die Beiträge aus mehr als einer Lohnsteuerbescheinigung stammen, sollten die Anteile beim Bescheinigungsabruf

          rechnerisch in gleicher Weise behandelt werden. Entweder zuerst addieren und dann aufrunden oder einzeln aufrunden und dann addieren. Das sollte bei den

          Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteilen nicht unterschiedlich gehandhabt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

            Bei den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen zur gesetzlichen Rentenversicherung darf es eigentlich keine Rundungsdifferenzen geben, die Beitragsanteile

            werden auf volle EURO aufgerundet.
            Ist aber in der aktuellen Steuerberechnung von ME auch bei einer einzigen LStB nicht so:
            AN-Beiträge zur RV werden aufgerundet, AG-Beiträge abgerundet. Also 1€ Differenz.
            mfg. - Kent

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              #7
              AN-Beiträge zur RV werden aufgerundet, AG-Beiträge abgerundet. Also 1€ Differenz.
              Ich habe das heute nur mit ElsterFormular überprüft, da wurden beide Werte aufgerundet. In Mein ELSTER ist das dann steuerzahlerfreundlicher gestaltet.

              Genaue gesetzliche Vorschriften gibt es da wohl ohnehin nicht?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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