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Fehler bei Form der Bescheidbekanntgabe in Mein Elster für 2019

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    #16
    Ok, dann also ignorieren. Bei der Kirchnsteuer hab ich ein Problem da ich 2 Arbeitgeber in einem Jahr hatte.

    von Januar bis April beim ersten Arbeitgeber keine Kirchnesteuer bezahlt. Dann beim zweiten ab Mai bis Dezember für mich 12 Euro und für meien Frau auch.

    Meine Frau hat grob 156 für sich und nochmal für mich bezahlt.

    habe auch alles so in Anlage N eingegeben.

    Bei der Anlage Sonderausgaben habe ich dann das eingegeben was meine Frau gezahlt hat und was ich gezahlt habe. Da meckert das Programm aber das ich weniger als in Anlage N eingegeben hätte. Die Summen sind aber identisch ?

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      #17
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        #18
        Das mit der Kirchensteuer ist für mich nicht so einfach nachzustellen, da in Bayern der Halbteilungsgrundsatz nicht gilt und ich nur Erklärungen in Bayern

        angelegt habe. Schau mal auf die aufgerundete Summe unterhalb der Einträge bei den Sonderausgaben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          und noch etwas, wenn ich die Hinweise dann jetzt ignoriere bei prüfen und Steuer berechnen, berechnet mir das System aber nichts. Ich hätte natürlich schon ne Ansicht was ich wieder bekomme. Wie geht das denn dann ? Danke

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            #20
            Die Aufrundung passt soweit die Summe wurde um 7 Cent aufgerundet auf den vollen Betrag von 337 Euro

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              #21
              Mit der Berechnung klappt das bisher in etlichen Fällen ohnehin noch nicht, das wird vor Ende Januar auch nicht gefixt.

              In der Regel wird ein Abbruchhinweis ausgegeben.

              Was die Kirchenlohnsteuer angeht, würde ich alle Beträge einzeln angeben, du kannst ja weitere Daten hinzufügen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Die Aufrundung passt soweit die Summe wurde um 7 Cent aufgerundet auf den vollen Betrag von 337 Euro
                Wurde vielleicht in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragt? Warum wurde die Anlage KAP sonst hinzugefügt?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Ich habe keine Anlagen KAP dabei nur N


                  Zitat: Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben,

                  auf N oder KAP wurde angegeben ist die Erklärung. Ich habe nur Anlage N also bezieht sich das darauf das mit dem alles einzeln eingeben ist nen Versuch wert.

                  Danke

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                    #24


                    Ich habe genau das gleiche Problem wie du. Allerdings habe ich nirgendwo Kirchensteuer eingetragen, weder ich noch mein Mann sind kirchensteuerpflichtig. Ich werde bald wahnsinnig. Man kann keine Pruefung durchfuehren, weil diese Fehlermeldung einen daran hindert.

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                      #25
                      Ich habe genau das gleiche Problem wie du.
                      Das kann schon deshalb nicht stimmen, weil GR162 inzwischen eine fehlerfreie Steuererklärung hat, bei der es nur einige Hinweise gibt und bei

                      der nur die Steuerberechnung noch nicht funktioniert. Das ist aber derzeit noch häufig der Fall.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #26
                        Woher weisst du das? Was hat er geaendert?? Ich habe heute morgen genau das gleiche Problem.

                        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                          #27
                          Muss mich korrigieren, die Steuerberechnung ging. Ob die nun richtig oder falsch ist mag ich nicht sagen, Betrag klingt bei unserer Sachlage aber plausibel.

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                            #28
                            Hallo VTubbs,

                            du hattest ja auch keine Fehlermeldung -> Keine Fehler gefunden steht ja oben auf deinem Bild.

                            Wenn du eine Steuerberechnung bekommst, sollte die schon stimmen, eigentlich würden Abbruchhinweise bei der Steuerberechnung kommen, wenn es nicht geht bei bestimmten Sachverhalten.
                            Das sind so die jährlichen "Geburtswehen" wenn schon ab 01.01. die Version bereitsteht.
                            Grundsätzlich ist ja keine Eile geboten, denn die Finanzämter fangen garantiert nicht vor dem 28.02. des Folgejahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen an, da die Institutionen wie Arbeitgeber, Rentenstellen und Krankenversicherungen bis 28.02. des Folgejahres Zeit haben ihre Mitteilungen elektronisch zu übermitteln.

                            Tschüß

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                              #29
                              Na Dankeschön, der "Hinweis" mit dem 28.02.2020 könnte schon mal auftauchen, zumindest dann, wenn man den Button Berechnen drückt - oder ? Danke für die Erklärung hier.

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                                #30
                                Hallo retsle05,

                                das ist doch seit vielen Jahren schon immer so -> für die Übermittlung aller elektronischen Daten an die Finanzverwaltung haben die Arbeitgeber, Rentenstellen und Krankenversicherungen usw. bis 28.02. des Folgejahres Zeit.
                                Wer seine Daten schon auf Papier vorliegen hat und eingegeben, braucht ja keinen Hinweis, dass elektronische Daten fehlen.

                                Tschüß

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