Hallo,
meine Frau und ich, für das Steuerjahr 2017 1 Kind, erstellen gerade mit ElsterOnline unsere Steuererklärung. Uns kommt es komisch vor das wir bei Zusammenveranlagung eine Rückerstattung von über 500€ erhalten sollen aber bei Einzelveranlagung beide eine satte Nachzahlung haben. Bei mir sind es fast 1000€ und bei ihr immerhin noch fast 400€. Ich habe die Berechnungen verglichen und bei der Einzelveranlagung fällt auf das immer dieser Fehler angezeigt wird:
Obwohl Sie (bzw. Ihr Ehe-/Lebenspartner) nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind,
haben Sie Lohnkirchensteuer erklärt oder Sie haben bei einer Einzelveranlagung Angaben zur
Lohnkirchensteuer des Ehe-/Lebenspartners gemacht. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihre Angaben.
Die Kinderbetreuungskosten für das am .... geborene Kind wurden nur anteilig gewährt, da die
Eltern nicht zusammen veranlagt werden.
Die Sache mit den Kinderbetreuungskosten macht Sinn aber das mit der kirchensteuer versteh ich nicht. Wir haben verschiedene Konfessionen und auf unserer Lohnsteuerbescheinigung wird dies auch so berücksichtigt. Bei der Berechnung der Einzelveranlagung allerdings, wird immer nur die Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers und nicht des Ehepartners abgezogen, was natürlich zu einer satten Nachzahlung bei der Kirchensteuer führt. Sollte nicht auch der auf der Lohnsteuer ausgewiesene Teil des Ehepartners abgezogen werden?
Aber selbst dann ist der Unterschied zwischen Einzel und Zusammenveranlagung so gravierend... da stimmt doch irgendwas nicht?
meine Frau und ich, für das Steuerjahr 2017 1 Kind, erstellen gerade mit ElsterOnline unsere Steuererklärung. Uns kommt es komisch vor das wir bei Zusammenveranlagung eine Rückerstattung von über 500€ erhalten sollen aber bei Einzelveranlagung beide eine satte Nachzahlung haben. Bei mir sind es fast 1000€ und bei ihr immerhin noch fast 400€. Ich habe die Berechnungen verglichen und bei der Einzelveranlagung fällt auf das immer dieser Fehler angezeigt wird:
Obwohl Sie (bzw. Ihr Ehe-/Lebenspartner) nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind,
haben Sie Lohnkirchensteuer erklärt oder Sie haben bei einer Einzelveranlagung Angaben zur
Lohnkirchensteuer des Ehe-/Lebenspartners gemacht. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihre Angaben.
Die Kinderbetreuungskosten für das am .... geborene Kind wurden nur anteilig gewährt, da die
Eltern nicht zusammen veranlagt werden.
Die Sache mit den Kinderbetreuungskosten macht Sinn aber das mit der kirchensteuer versteh ich nicht. Wir haben verschiedene Konfessionen und auf unserer Lohnsteuerbescheinigung wird dies auch so berücksichtigt. Bei der Berechnung der Einzelveranlagung allerdings, wird immer nur die Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers und nicht des Ehepartners abgezogen, was natürlich zu einer satten Nachzahlung bei der Kirchensteuer führt. Sollte nicht auch der auf der Lohnsteuer ausgewiesene Teil des Ehepartners abgezogen werden?
Aber selbst dann ist der Unterschied zwischen Einzel und Zusammenveranlagung so gravierend... da stimmt doch irgendwas nicht?
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