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Zwei Steuererklärungen in eine übernehmen nach Heirat_?

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    Zwei Steuererklärungen in eine übernehmen nach Heirat_?

    Hallo,

    wir werden dieses Jahr heiraten, wie kann ich dann in Mein Elster für die Steuererklärung 2020 die Daten aus 2019 übernehmen? Geht das überhaupt? Bisher waren wir ja beide ledig,
    und jede hat hat für sich die Steuererklärung erstellt, hm...Mein Elster müsste also irgendwie die Daten von uns beiden in EINE Erklärung übernehmen...

    #2
    So richtig übernehmen geht nicht! Man muss von der Erklärung des Ehemanns ausgehen und diese manuell bzw. teilweise automatisch über den

    Bescheinigungsabruf um die Daten der Ehefrau ergänzen. Dazu ist es notwendig, den Bescheinigungsabruf für die Ehefrau im Konto des Ehemanns

    zu beantragen und einmalig freizuschalten. Von Hand muss auf jeden Fall die persönliche ID der Ehefrau eingetragen werden, im ersten Jahr müssen

    natürlich auch die Werbungskosten der Ehefrau manuell erfasst werden, wie auch alle anderen Daten, die nicht abgerufen werden können.

    Ab dem zweiten Jahr kann man dann die Daten aus dem Vorjahr übernehmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für deine Antwort. Ich habs mir fast gedacht, dass Werbungskosten etc...nicht übernommen werden.
      Ich glaube, ich habs kapiert :-) Da wir aber zwei Ehefrauen werden :-) geht man von der Besserverdienenden aus? Bedeutet das von der Erklärung des Ehemanns auszugehen?

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        #4
        Nein. Ich habe mal aus Elsterformular die Eingabehilfe für 2018 zum Namensfeld kopiert, dürfte unverändert Bestand haben und natürlich auch bei Mein Elster. Das bedeutet von der Erklärung von Person A auszugehen.:

        Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet haben, hat sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 14 als Person A die Person einzutragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des Vornamens nach dem Alter der Personen (ältere Person).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Verstanden, wunderbar und wie immer vielen Dank...

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            #6
            Es wird daran gearbeitet, die Formulare neutraler zu gestalten, aber vor 2021 ist da keine Änderung gegenüber der jetzt vorgegebenen Reihenfolge zu erwarten.

            Es gilt deshalb die von Picard777 beschriebene Reihenfolge. Basis sollte deshalb die bisherige Steuererklärung von Person A sein.

            Freie Auswahl habt ihr bei der Bankverbindung, da kann alternativ ein Konto von Person A oder B angegeben werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Entschuldigt, aber ich muss doch noch mal eine Sache fragen, da sie mir doch anscheinend noch nicht ganz klar ist: wir sind ja 2 Frauen und haben 2019 geheiratet,
              kann ich von der Erklärung meiner Frau ausgehen, auch wenn ihr Nachname mit V beginnt, d.h., ich fange die Steuererklärung für Sie an, ihre Daten kann ich übernehmen aus 2019 aus dem Elster Formular und ergänze diese dann mit meinen Bescheinigungsabruf, trage für mich die Werbungskosten und anderes manuell ein,
              obwohl mein Nachname mit C beginnt. Ist das möglich?
              oder muss ich, da mein Nachname ja mit C beginnt und in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht die Steuererklärung für mich machen, und dann den Bescheinigungsabruf für meine Frau starten?

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                #8
                Hallo,

                Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet haben, hat sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 14 als Person A die Person einzutragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht;

                Der Bescheinigungsabruf bezieht sich doch auf die jeweilige ID.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Zitat von nellanella Beitrag anzeigen
                  kann ich von der Erklärung meiner Frau ausgehen, auch wenn ihr Nachname mit V beginnt, d.h., ich fange die Steuererklärung für Sie an, ihre Daten kann ich übernehmen aus 2019 aus dem Elster Formular und ergänze diese dann mit meinen Bescheinigungsabruf, trage für mich die Werbungskosten und anderes manuell ein,
                  obwohl mein Nachname mit C beginnt. Ist das möglich?
                  oder muss ich, da mein Nachname ja mit C beginnt und in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht die Steuererklärung für mich machen, und dann den Bescheinigungsabruf für meine Frau starten?
                  Wenn mit Datenübernahme aus einer alten Erklärung gearbeitet werden soll, dann mit deiner, da es keine Möglichkeit gibt, bei der Übernahme oder später zu sagen, dass die Daten der alten alleinstehenden Person/Person A als Person B übernommen werden sollen. Es geht also nur letzteres.

                  ​​​​

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                    #10
                    Vielen Dank für eure Antworten,

                    ich habe es jetzt trotzdem mal mit der Datenübernahme versucht, und wurde gefragt wer als Person A oder als Person B einzutragen ist, aber anscheinend habe ich doch Fehler gemacht, da bei mir der Beruf meiner Frau steht. Also werde ich es jetzt noch mal umgekehrt versuchen, so wie du es, Multi, geschrieben hast.

                    ich merke, dass es in mein Elster für mich noch schwierig ist, durch zu blicken. Vielleicht auch, weil es hier zwei Neuerungen gibt für mich, erstens die Zusammenveranlagung, zweitens sich mit der neuen Software auseinander zu setzen. Ich melde mich bestimmt wieder. Danke noch mal.

                    schlimmstenfalls gebe ich alles händisch ein. Wird ja auch nur einmal sein. Für nächstes Jahr wird ja dann die Datenübernahme aus der Zusammenveranlagung klappen.

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