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Kleinunternehmer: Angabe steuerbarer und nicht steuerbarer Umsätze in EÜR

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    Kleinunternehmer: Angabe steuerbarer und nicht steuerbarer Umsätze in EÜR

    Guten Tag,
    Ich fülle gerade meine erstes EÜR-Formular als Kleinunternehmer aus. Folgende Frage: in den Zeilen 11 und 12 der EÜR wird nach den Betriebseinnahmen gefragt. Die Zeile 12 ist dabei steuerbefreiten Einnahmen vorbehalten. Meine Frage ist nun, sind in Zeile 11 ALLE Einnahmen (sowohl steuerbare als auch nicht steuerbare Einnahmen) anzugeben oder nur die potentiell steuerbaren? Die Frage ist für mich wichtig, da ich einen guten Teil meiner Einnahmen als freier Mitarbeiter an einer Musikschule verdiene (diese Einnahmen sind laut §4 Nr21a, bb UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit). Wenn ich alle Einnahmen zusammenrechne, übersteige ich die für Kleinunternehmer gültige Höchstgrenze von 17.500 Euro, nach Abzug der steuerbefreiten Musikschule-Einnahmen liege ich aber nach wie vor darunter. Ich habe in §19 (3)1 gelesen, dass der Gesamtumsatz eines Kleinunternehmers abzueglich der steuerfreien Einnahmen berechnet wird. Das würde dann wohl nahelegen, dass in Zeile 11 nur die steuerbaren Einnahmen gegeben werden. Ausserdem werden am Schluss des Formulars die Betriebsausgaben automatisch von der gesamten, in Zeile 11 angegeben Summe abgezogen, d.h. die steuerfreien Einnahmen aus Zeile 12 werden bei der Berechnung des Gewinns nicht von den in Zeile 11 angegebenen Einnahmen abgezogen.
    Warum aber steht dann in Zeile 12: "DAVON nicht steuerbare Umsätze..."? Das legt doch eher nahe, dass in Zeile 11 die gesamten Einnahmen angegeben werden, und dann in Zeile 12 der nicht steuerbare Teil davon. Mir scheint diese Formulierung unklar. Kann da vielleicht jemand etwas Klarheit schaffen? Vielen Dank
    Zuletzt geändert von danman; 19.05.2018, 01:54.

    #2
    AW: Kleinunternehmer: Angabe steuerbarer und nicht steuerbarer Umsätze in EÜR

    Zitat von danman Beitrag anzeigen
    Guten Tag,
    Das legt doch eher nahe, dass in Zeile 11 die gesamten Einnahmen angegeben werden, und dann in Zeile 12 der nicht steuerbare Teil davon. Mir scheint diese Formulierung unklar. Kann da vielleicht jemand etwas Klarheit schaffen? Vielen Dank
    Ein Steuerberater wäre hilfreich.
    nicht steuerbar
    steuerfrei
    Kleinunternehmerregelung
    Zuletzt geändert von stiller; 19.05.2018, 04:47.
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Kleinunternehmer: Angabe steuerbarer und nicht steuerbarer Umsätze in EÜR

      Das legt doch eher nahe, dass in Zeile 11 die gesamten Einnahmen angegeben werden, und dann in Zeile 12 der nicht steuerbare Teil davon.
      Richtig erkannt! Einfach die Hilfe zur Zeile 12 lesen:

      Hier sind nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG nachrichtlich zu erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        AW: Kleinunternehmer: Angabe steuerbarer und nicht steuerbarer Umsätze in EÜR

        Hallo,
        ich bin neu hier und hoffe in richtigem thread.
        Verkauft ein Kleinunternehmer an Privatperson im nicht-EU Ausland, ist es ein nicht steuerbarer Umsatz und zählt zum 17.500€ Gesamtumsatz nicht.
        -stimmt es?

        Gesamtumsatz wird in Zeile 11 der EÜR Anlage eingegeben (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer)
        und Umsatz aus dem Export in die Zeile 15 (Betriebseinnahmen - umsatzsteuerfrei oder nicht steuerbar)

        -Ist es richtig?
        Wird das FA erkennen, daß es sich um nicht-EU exporte handelt, oder ist es ratsam noch eine Anlage mit Erklärung zu schrieben?
        LG
        Brum

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          #5
          AW: Kleinunternehmer: Angabe steuerbarer und nicht steuerbarer Umsätze in EÜR

          Kleinunternehmer kommen bei den Einnahmen meines Erachtens mit den Zeilen 11 und 12 der EÜR aus, danach geht es weiter bei Zeile 17.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Kleinunternehmer: Angabe steuerbarer und nicht steuerbarer Umsätze in EÜR

            Danke für blitzschnelle Antwort!
            ist meine erste Behauptung:

            Verkauft ein Kleinunternehmer an Privatperson im nicht-EU Ausland, ist es ein nicht steuerbarer Umsatz und zählt zum 17.500€ Gesamtumsatz nicht.

            überhaupt richtig?
            LG
            Brum

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              #7
              AW: Kleinunternehmer: Angabe steuerbarer und nicht steuerbarer Umsätze in EÜR

              Zitat von Brum Beitrag anzeigen
              ist meine erste Behauptung:

              Verkauft ein Kleinunternehmer an Privatperson im nicht-EU Ausland, ist es ein nicht steuerbarer Umsatz und zählt zum 17.500€ Gesamtumsatz nicht.

              überhaupt richtig?
              Nein, das ist nicht richtig.

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                #8
                Hallo,
                ich unterliege der Kleinunternehmerregelung und weise keine Ust aus. Dennoch habe ich in der Steuererklärung USt Sonderfälle
                1. Rechnung als Freelancer der freien Berufe für
                - eine Unternehmen in Australien (knapp 4000€)
                - eine Privatperson in der Schweiz (2000€)
                - einen Kleinunternehmer Großbritannien ( ca. 80€)

                2. Einnahmen aus Tantiemen von Skillshare (Firmensitz USA) (ca 70 €)
                3. Einnahmen aus Freelancer freie Berufe über die Plattform Fiverr (Firmensitz Israel) (ca 70 €)

                In den ersten Fällen habe ich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt. und würde sie als nicht steuerbare Umsätze in der Steuererklärung angeben.
                Ist das richtig?

                Für 2. und 3. gibt es eine Formlose Auszahlungsbescheinigung. bzw als Beleg die Auszahlug auf mein Paypal Konto
                Muss ich dafür einen Buchungsrechnung schreiben?

                Ich hoffe ihr könnt mir für diese Fälle helfen.
                Beste Grüße

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                  #9
                  Wo ist der Bezug zu ELSTER?
                  Dies ist KEIN Steuerberatungsforum !

                  Also bitte selber schlau machen oder fachlichen Rat bei dazu befugten Personen einholen.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    Hallo zusammen,

                    ich hole diesen Thread nochmal hoch.

                    Ich bin aktuell auch bei meiner ersten EÜR. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung und alle Leistungen sind in DE erbracht worden.

                    Trage ich nun in Zeile 12 (nicht steuerbare Umsätze) in der EÜR was ein oder nur in Zeile 11?. Habe nun unterschiedliches gelesen und die Verwirrung ist groß

                    Danke schonmal für eure Antworten.

                    Viele Grüße

                    Kommentar


                      #11
                      Trage ich nun in Zeile 12 (nicht steuerbare Umsätze) in der EÜR was ein oder nur in Zeile 11?.
                      Wenn du nur Umsätze als Kleinunternehmer erzielt hast, bleibt die Zeile 12 leer.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn du nur Umsätze als Kleinunternehmer erzielt hast, bleibt die Zeile 12 leer.
                        Ah super. Dank dir!

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