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EÜR 2019 - Fehler bei Bewirtungskosten?

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    EÜR 2019 - Fehler bei Bewirtungskosten?

    Ist bereits bekannt, dass das Programm bei der Eingabe von Bewirtungskosten die nicht abziehbaren Kosten und die abziehbaren Kosten vertauscht?
    Lediglich dass, was unter "nicht abziehbar" eingetragen ist, wird bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung berücksichtigt.
    Ich habe die Positionen jetzt einfach doppelt eingegeben, um einen korrekten Überschuss zu errechnen,
    Für einen Hinweis auf Programm-Korrektur wäre ich dankbar, da ich meine Eingabe dann aktualisieren kann, um spätere Nachfragen durch das FA zu vermeiden.

    #2
    Ja, der Fehler ist bekannt und soll Ende Januar behoben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, bin seit heute neu hier, habe auch die EÜR auszufüllen, da ich ein Nebengewerbe gemeldet habe, worüber ich mich wundere das wenn ich die nachzuzahlende Steuer gegenüber meinem gewinn stell wird dieser mit 24 % Steuer berechnet. Was habt ihr für Erfahrungen oder ist es normal so?

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        #4
        Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
        wenn ich die nachzuzahlende Steuer gegenüber meinem gewinn stell
        Vor oder nach Abzug der Bewirtungskosten?

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          #5
          Hallo, bezüglich Bewirtungskosten da hab ich leider keine angaben zu machen, bei mir handelt es sich um ein Handwerk

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            #6
            Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
            ....... da ich ein Nebengewerbe gemeldet habe, worüber ich mich wundere das wenn ich die nachzuzahlende Steuer gegenüber meinem gewinn stell wird dieser mit 24 % Steuer berechnet. Was habt ihr für Erfahrungen oder ist es normal so?
            Hallo Tiger,

            offensichtlich hast du auch noch andere Einnahmen, bei einem Nebengewerbe vermute ich mal Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
            Die 24% Prozent Steuerlast die dir eventuell in der Steuerberechnung angezeigt wird bezieht sich doch auf das Gesamteinkommen nicht nur auf die gewerblichen Einkünfte.
            Bei einem Spitzensteuersatz von 45 % liegst du doch damit im normalen Mittelfeld.

            Tschüß

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              #7
              Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
              bezüglich Bewirtungskosten da hab ich leider keine angaben zu machen
              Die Überschrift zu Deiner Frage lautet: Fehler bei Bewirtungskosten

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                #8
                Ja bin Arbeitnehmer

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                  #9
                  ich meinte halt nur auf den gewinn den ich erwirtschaftet hatte im Nebengewerbe musste ich halt Nachzahlungen leisten und wenn ich diese umrechne sind das ca. 24% . weil ich führe keine Vorauszahlungen (Vierteljährlich) ich fand das für mich halt sehr viel.

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                    #10
                    Angenommen 5300€ gewinn. Nachzahlung von1300€ nur auf das Gewerbe, weil das andere ist durch meinen Arbeitgeber abgeführt worden.

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                      #11
                      Hallo Tiger,

                      wie gesagt, der Steuersatz erhöht sich natürlich mit dem wachsenden Einkommen und die Steuer wird festgesetzt aus deinem Nebengewerbe und der Arbeitnehmertätigkeit.
                      Das Finanzamt wird Abhilfe schaffen, wenn es aufgrund der Nachzahlung Vorauszahlungen festsetzt.

                      Tschüß

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