Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umzugskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umzugskosten

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage:
    wo werden die Umzugskosten eingetragen?

    Die Frage scheint auf den ersten Blick einfach, dennoch lest bitte weiter.
    Ich habe die folgende Situation:

    Als Arbeitnehmer wohne und lebe in A (mein Lebensmittelpunkt). Anfang Juli begründete ich eine doppelte Haushaltsführung in B, weil ich dort einen neuen Job anfing.
    All die Anforderungen einer doppelten Haushaltsführung (Arbeitsweg < Hälfte der Entfernung, usw.) sind erfüllt.

    Nun..soweit ich weiß, sind Umzugskosten als Werbungskosten einzutragen.
    So habe ich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
    1) Die Umzugskosten in der Anlage N §14 "Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)" einzutragen
    2) Die Umzugskosten in der Anlage N §17 "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" - §§5 "Sonstige Aufwendungen" einzutragen

    Mir ist bekannt, dass ich keine Umzugskostenpauschale bei der zweiten Möglichkeit in Anspruch nehmen kann. Meiner Rechnung nach wären die Kostenpauschalen schlechter als die einzelnen Nachweise.

    Könnt ihr mir bitte dann helfen dabei helfen, den genauen Unterschied zwischen den beiden zu klären?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    D.

    #2
    Bei 1) liegt ein beruflicher Umzug vor ohne, dass vorher eine DHH bestand oder eingerichtet wird, so dass auch die Umzugskostenpauschale angesetzt werden kann.
    Und bei 2) wurde eine DHH durch den Umzug begonnen oder beendet.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Vielen vielen Dank Beamtenschweiß,

      darf ich denn fragen, was für ein Sinn diese Einteilung ergeben soll?
      Wenn man die eigene Steuererklärung im Elster durchrechnen lässt, kommt am Ende die gleiche Summe raus. Ganz gleich, ob ich die Umzugskosten in 1) oder in 2) eintrage... da kommt dasgleiche heraus (daher die Verwirrung). Nun verstehe ich dann nicht, wieso das Finanzamt zwei Felder vorgesehen hat, um die Umzugskosten eintragen zu können.

      Kommentar


        #4
        Hallo dydavide,

        es mag durchaus Fälle geben, dass jemand mit der Umzugskostenpauschale günstiger kommt und die gibt es ja nur bei Fall 1 in deinem Beispiel.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo dydavide,

          es mag durchaus Fälle geben, dass jemand mit der Umzugskostenpauschale günstiger kommt und die gibt es ja nur bei Fall 1 in deinem Beispiel.

          Tschüß
          Es mag sein.
          Ich fände es schön, wenn solche Formulare einfach geklärt werden,

          Schönen Tag noch!
          Zuletzt geändert von dydavide; 20.01.2020, 12:12.

          Kommentar


            #6
            Nun verstehe ich dann nicht, wieso das Finanzamt zwei Felder vorgesehen hat, um die Umzugskosten eintragen zu können.
            Das erlaubt es auch, solche Werbungskosten präzise einem Bereich zuzuordnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X