Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage:
wo werden die Umzugskosten eingetragen?
Die Frage scheint auf den ersten Blick einfach, dennoch lest bitte weiter.
Ich habe die folgende Situation:
Als Arbeitnehmer wohne und lebe in A (mein Lebensmittelpunkt). Anfang Juli begründete ich eine doppelte Haushaltsführung in B, weil ich dort einen neuen Job anfing.
All die Anforderungen einer doppelten Haushaltsführung (Arbeitsweg < Hälfte der Entfernung, usw.) sind erfüllt.
Nun..soweit ich weiß, sind Umzugskosten als Werbungskosten einzutragen.
So habe ich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1) Die Umzugskosten in der Anlage N §14 "Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)" einzutragen
2) Die Umzugskosten in der Anlage N §17 "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" - §§5 "Sonstige Aufwendungen" einzutragen
Mir ist bekannt, dass ich keine Umzugskostenpauschale bei der zweiten Möglichkeit in Anspruch nehmen kann. Meiner Rechnung nach wären die Kostenpauschalen schlechter als die einzelnen Nachweise.
Könnt ihr mir bitte dann helfen dabei helfen, den genauen Unterschied zwischen den beiden zu klären?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
D.
ich habe eine kurze Frage:
wo werden die Umzugskosten eingetragen?
Die Frage scheint auf den ersten Blick einfach, dennoch lest bitte weiter.
Ich habe die folgende Situation:
Als Arbeitnehmer wohne und lebe in A (mein Lebensmittelpunkt). Anfang Juli begründete ich eine doppelte Haushaltsführung in B, weil ich dort einen neuen Job anfing.
All die Anforderungen einer doppelten Haushaltsführung (Arbeitsweg < Hälfte der Entfernung, usw.) sind erfüllt.
Nun..soweit ich weiß, sind Umzugskosten als Werbungskosten einzutragen.
So habe ich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1) Die Umzugskosten in der Anlage N §14 "Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)" einzutragen
2) Die Umzugskosten in der Anlage N §17 "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" - §§5 "Sonstige Aufwendungen" einzutragen
Mir ist bekannt, dass ich keine Umzugskostenpauschale bei der zweiten Möglichkeit in Anspruch nehmen kann. Meiner Rechnung nach wären die Kostenpauschalen schlechter als die einzelnen Nachweise.
Könnt ihr mir bitte dann helfen dabei helfen, den genauen Unterschied zwischen den beiden zu klären?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
D.
Kommentar